Tatverdächtiger der CSD-Attacke war schon wegen Körperverletzung vorbestraft
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Menschen haben auf dem Hafenplatz eine Fahne ausgelegt, die mit bemalten Steinen beschwert ist. Ein 25 Jahre alter Mann, der in Münster am Rande einer Versammlung des Christopher-Street-Days von Unbekannten niedergeschlagen wurde, ist gestorben.
© Quelle: David Inderlied/dpa
Münster. Der Tatverdächtige im Fall des tödlichen Angriffs auf einen 25-Jährigen bei einer Christopher-Street-Day-Versammlung in Münster ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Der 20-Jährige sei in der Vergangenheit wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verurteilt worden, sagte Oberstaatsanwalt Dirk Ollech am Sonntag.
Der Mann war am Samstag - rund eine Woche nach der Gewalttat in Münster - in Untersuchungshaft gekommen. Der Haftrichter verhängte die U-Haft wegen des Verdachts der Körperverletzung mit Todesfolge. Ein Grund für diese Entscheidung sei Wiederholungsgefahr gewesen, schilderte Ollech. Die „Bild“ hatte zuerst über die Vorstrafen berichtet.
Verdächtiger beschimpfte erst Frauen und attackierte dann den Mann
Der 20-Jährige soll bei der CSD-Versammlung in Münster am 27. August mehrere Frauen unter anderem mit den Worten „lesbische Hure“ beschimpft und bedroht haben. Als der 25-Jährige ihn bat, die Beleidigungen zu unterlassen, schlug der mutmaßliche Täter den Ermittlungen zufolge unvermittelt mindestens einmal mit der Faust zu. Der 25-Jährige schlug mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und starb nach künstlichem Koma am Freitag im Krankenhaus.
RND/dpa