Gutachterin sieht keine Queerfeindlichkeit

Prozess um gewaltsamen Tod beim CSD in Münster beginnt

Der Spartacus Gay Travel Index zeigt jährlich neu bewertet, welche Länder LGBT-freundlich sind und welche nicht.

Eine Regenbogenfahne (Archivbild)

Münster. Sechs Monate nach einem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Münster muss sich von diesem Montag an ein 20-Jähriger vor dem Landgericht Münster verantworten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Nach mehreren Schlägen gegen Körper und Kopf war der 25-jährige Transmann Malte C. nach einem Sturz auf den Hinterkopf im Krankenhaus gestorben. Bundesweit hatte der Fall für Entsetzen gesorgt.

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Malte C. hatte am Rande des CSD Zivilcourage gezeigt und sich gegen den Angeklagten gestellt. Der hatte den polizeilichen Ermittlungen zufolge Menschen, die am CSD teilgenommen hatten, beschimpft und bedroht. Laut Anklage waren drei Frauen betroffen, von denen eine später gegenüber der Polizei ihr Geschlecht als männlich angab.

Gutachterin sieht keine homphobe oder queerfeindliche Einstellung

Die Anklage lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge. Der Prozess soll auch das Motiv für die Tat klären. Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom November hatte der Mann nach seiner Festnahme gegenüber einer Gutachterin Fragen beantwortet. Der Psychiaterin sagte er, die ihm vorgeworfene Tat sei „nicht einmal ansatzweise Ausdruck einer feindseligen Haltung gegenüber Homosexuellen“. Laut der Gutachterin ist die Tat nicht auf eine homophobe oder queerfeindliche Einstellung des Mannes zurückzuführen.

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Die Anklage führt die Tat auf eine Persönlichkeitsstörung zurück, bei der die Rechte anderer generell missachtet und verletzt würden. Auch alkoholbedingt sei der Mann aggressiv und gewaltbereit gewesen. Aber: Seine Steuerungsfähigkeit war laut Gutachterin nicht erheblich beeinträchtigt.

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Das Gutachten steht im Gegensatz zu früheren Mitteilungen von Polizei und Anklage, in der homophobe Beschimpfungen aufgelistet werden. Demnach soll der Angeklagte am 27. August gegen 20 Uhr beim CSD drei ihm unbekannte Menschen in sexuell anstößiger Weise angesprochen haben. Auf die Ablehnung habe er mit Schlägen gedroht.

Angeklagter soll im Boxsport erfolgreich gewesen sein

Daraufhin habe Malte C. den Angeklagten aufgefordert, das zu unterlassen. Der habe ihm mehrere Schläge gegen Brust und Kopf verpasst. Den Angaben zufolge stürzte Malte C. mit dem Hinterkopf aufs Pflaster und wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma notoperiert und in ein künstliches Koma versetzt. Anfang September starb er an Lungenentzündung und Herzrhythmusstörungen als Folge der Kopfverletzung.

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Hinter dem Coming-Out steckt vor allem der Wunsch, die sexuelle Orientierung endlich selbstbewusst nach außen tragen zu können.

Öffentliches Coming-out: Ist das noch nötig?

Auch im Jahr 2023 sorgt es für Schlagzeilen, wenn sich ein Mensch outet – jüngstes Beispiel: „Stranger Things“-Schauspieler Noah Schnapp. Eigentlich dürfte ein Coming-out keine große Neuigkeit mehr sein. Doch wir sind noch weit davon entfernt, uns davon verabschieden.

Eine wichtige Rolle spielt das Alter des Angeklagten: Mit 20 Jahren steht er auf der Schwelle zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht. Im Prozess wird sich die Große Strafkammer als Jugendkammer mit dem Fall beschäftigen. Mit Hilfe von Zeugen und eines Gutachters müssen die Richter die geistige Reife des Angeklagten klären.

Bei einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge drohen ihm bis zu zehn Jahre Haft. Je nachdem, ob er als Heranwachsender oder Erwachsener eingestuft wird, müsste er die Haft in unterschiedlichen Gefängnissen absitzen. Der Angeklagte soll laut Medienberichten als Jugendlicher erfolgreich im Boxsport gewesen sein. Das Landgericht hat bis Mitte April neun weitere Verhandlungstermine angesetzt.

RND/dpa

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