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Strafverfahren in der Justiz

In Bayern über 5000 Anzeigen wegen gefälschter Impfausweise

Inzwischen sind diese Vergehen auch zum Fall für die Justiz geworden. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind seit dem 1. Januar 2021 rund 200 solcher Verfahren registriert worden.

Inzwischen sind diese Vergehen auch zum Fall für die Justiz geworden. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind seit dem 1. Januar 2021 rund 200 solcher Verfahren registriert worden.

München. In Bayern sind nach Angaben des Landeskriminalamtes (LKA) inzwischen mehr als 5000 Anzeigen wegen gefälschter Corona-Impfausweise eingegangen. Das teilte das LKA auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit.

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Inzwischen sind diese Vergehen auch zum Fall für die Justiz geworden. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind seit dem 1. Januar 2021 rund 200 solcher Verfahren registriert worden, wie Sprecherin Anne Leiding sagte. In gut 50 dieser Verfahren wurde ein Strafbefehl beantragt, zusätzlich gebe es vier Anklagen zum Jugendrichter, wo ein Strafbefehl nicht möglich ist.

Erst am Dienstag hatte das Amtsgericht München eine Frau, die bei der Apotheke einen falschen Impfnachweis zur Digitalisierung vorgelegt hatte, wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von insgesamt 3750 Euro in 75 Tagessätzen verurteilt. Keine der beiden Impfungen, die sie angeblich in einem Münchner Impfzentrum bekommen haben wollte, war nach Gerichtsangaben im Datenbestand des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit verzeichnet. Zur Verhandlung war es gekommen, weil die Frau Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte.

Illegales Geschäftsfeld

Bei den Anbietern gefälschter Impfnachweise sehen die Behörden gewisse Gemeinsamkeiten: Allgemein lasse sich feststellen, dass die Händler von gefälschten Impfpässen meist in unterschiedlichen Deliktsbereichen arbeiteten, sonst mit Drogen, Waffen oder dem Rotlichtmilieu zu tun hätten. „Man hat eben ein weiteres illegales Geschäftsfeld erkannt“, sagte Leiding.

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Wie viele Gerichtsverfahren um Impfausweis-Fälschungen es insgesamt in Bayern gibt und schon gab, ist nach Angaben des bayerischen Justizministeriums allerdings nicht erfasst, weil Verfahren wegen Fälschung von Gesundheitszeugnissen beziehungsweise des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse in der Strafverfolgungsstatistik nicht gesondert erfasst werden.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) betonte, die bayerischen Staatsanwaltschaften leiteten in diesen Fällen konsequent Ermittlungen ein und klagten die Täter dann auch an. Denn: „Die Täter riskieren Infektionen und in Einzelfällen Menschenleben.“

RND/dpa

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