„Es muss sich gesetzlich etwas ändern“

Keine Zeit zum Trauern: Familie muss nach Tod des Kindes Pflegegeld zurückzahlen

Liam verstarb am 25. Januar 2023 und wird seiner Familie und vielen anderen Menschen als ein besonderes Kind in Erinnerung bleiben.

Liam verstarb am 25. Januar 2023 und wird seiner Familie und vielen anderen Menschen als ein besonderes Kind in Erinnerung bleiben.

Rackwitz. Am 25. Januar ist Liam gestorben. Er litt am Schimke-Syndrom, einer Multisystem-Erkrankung. Vergangene Woche gab es für seine Familie aus dem sächsischen Rackwitz Post von der Kasse. Darin heißt es zu Beginn: „Sie haben unser aufrichtiges Mitgefühl. Sicher sind Sie durch die momentane Situation ganz in Anspruch genommen.“ Doch schon der nächste Absatz lautet: „Die Pflegeleistungen enden mit dem Sterbetag. Die Überzahlung von 901,00 EUR vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 fordern wir zurück.“ Es bleiben vier Wochen, den Betrag zu überweisen.

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„Ich weiß, dass mir das Geld nach aktueller Rechtslage nicht zusteht, aber es muss sich gesetzlich was ändern“, findet Mutter Annie Brückner. Auf den Instagram- und Facebook-Kanälen „Liam kämpft“ will sie über das Schicksal ihres Sohnes aufklären, dort veröffentlichte sie auch das Schreiben.

Gesetzeslage erlaubt Rückforderung

Die Kasse handelt rechtskonform. Die Auszahlung des Pflegegeldes erfolgt immer zum ersten Werktag des Monats. Tritt der Tod des Pflegebedürftigen beispielsweise am 31. März ein und die Pflegekasse hat das Pflegegeld für den Monat April bereits überwiesen, muss der gesamte Betrag zurückgezahlt werden. Verstirbt eine pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld dennoch für den gesamten Monat gezahlt, in dem sie noch lebte. Eine Rückzahlung des Betrages für diesen Monat ist nicht nötig.

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Auch die Familienkasse verfährt im Falle des Kindergeldes so. In Foren verwaister Eltern wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine etwaige Anhebung von Kindergeld erst im Laufe eines Jahres, aber rückwirkend auf das gesamte Jahr geschieht und es so mitunter passieren kann, dass einige Monate nach dem Tod ihres Kindes der Differenzbetrag überwiesen wird. Dieses plötzliche Auftauchen auf dem Kontoauszug kann Menschen in der Trauerbewältigung wieder zurückwerfen.

Annie Brückner hat sich jahrelang um die Pflege ihres Sohnes gekümmert.

Annie Brückner hat sich jahrelang um die Pflege ihres Sohnes gekümmert.

„Man kann nichts überbrücken, man hat keine Zeit zu trauern und es gibt keine Hilfen“, ärgert sich Liams Mutter Annie. Während verheiratete Hinterbliebene mit Witwen- oder Witwerrente rechnen dürfen und Kindern beim Verlust der Eltern eine Waisen- oder Halbwaisenrente zusteht, sind Familien, deren Kinder sterben, nicht derart abgesichert. Dabei, so erinnert Annie Brückner, müsse man sich auch im Klaren sein, dass Kinder- und eventuell auch Pflegegeld für Familien ebenfalls zur Budgetplanung gehören. „Von heute auf morgen steht man ohne Hilfe da“, so die Mutter, die hofft, dass es Reformen geben könnte, die auch verwaiste Eltern bedenken.

Hier gibt es Hilfe nach dem Verlust eines Kindes

Es gibt Hilfsangebote für Eltern und Familien mit solchen Verlusten. Der Bundesverband Verwaiste Eltern und trauernde Geschwister in Deutschland (VEID) bietet Kontakt und Information zu anderen betroffenen Familien. Das Oskar Sorgentelefon bietet eine telefonische Beratung des Bundesverbandes Kinderhospiz. Eltern, Geschwister, Angehörige und Freunde von schwer kranken Kindern können hier Hilfe bekommen. Auch nach dem Tod eines Kindes kann man Hilfe beim Sorgentelefon erhalten, auch Kontakte zu weiteren Hilfen werden vermittelt. Die Telefonnummer 0800 8888 4711 ist kostenlos aus dem deutschen Festnetz 24 Stunden erreichbar. Man kann sich bei Oskar auch über die Internetseite www.frag-oskar.de beziehungsweise per E-Mail melden, auch Rechtsberatung wird angeboten.

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