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Neue Entwicklungen

Neuer Haftbefehl gegen deutschen Maddie-Verdächtigen

Am 3. Mai 2007 verschwand die damals Dreijährige aus Großbritannien aus einem Ferienappartement im portugiesischen Praia da Luz. Seitdem wird dieser mysteriöse Fall bis in die kleinsten Details begleitet.

2007 verschwand die damals dreijährige Britin – der Fall ist bis heute ungelöst.

Gegen den im Fall des verschwundenen Mädchens Maddie verdächtigen Deutschen ist ein Haftbefehl erlassen worden. Die zuständige Strafkammer habe einen dringenden Tatverdacht für fünf Sexualstraftaten bejaht, teilte das Landgericht Braunschweig am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 45-Jährigen erhoben. Ihm werden drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen.

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Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand.

Haftbefehl noch nicht vollstreckt

Eine Vollstreckung des neuen Haftbefehls ist laut Gericht derzeit nicht möglich, weil es dafür der Zustimmung Italiens bedarf. Dort war der Angeschuldigte aufgegriffen worden. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert. Die Genehmigung soll durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig eingeholt werden.

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Derzeit sitzt der 45-Jährige eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam.

Es besteht Fluchtgefahr

Für die Zeit danach sieht die 2. Strafkammer in Braunschweig auch die Haftgründe der Fluchtgefahr und auch der Wiederholungsgefahr gegeben, wie eine Sprecherin erläuterte.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist zuständig, weil der Verdächtige vor seinem Auslandsaufenthalt seinen letzten deutschen Wohnsitz in Braunschweig hatte.

RND/dpa

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