Wegen Körperverletzung angeklagt

Im Berufungsprozess: Boateng lehnt Vorschlag des Gerichts auf Einigung ab

Der wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagte Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat im Berufungsprozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“, sagte sein Anwalt am Donnerstag.

Der wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagte Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat im Berufungsprozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“, sagte sein Anwalt am Donnerstag.

München. Der wegen des Vorwurfs der Körperverletzung angeklagte Ex-Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng hat im Berufungsprozess einen Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung abgelehnt. Er könne dies „mit seinem Gewissen nicht vereinbaren“, sagte sein Anwalt am Donnerstag. Zudem hat er eine Aussage verweigert. „Er bestreitet strafbares Tun, wird sich ansonsten aber nicht zur Sache äußern“, sagte sein Anwalt am Donnerstag vor dem Landgericht München I.

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Boatengs Verteidiger betonten, ihr Mandant habe vor allem vor dem Hintergrund umfangreicher Berichterstattung über ihn im Vorfeld des Prozesses „Anspruch auf ein faires Verfahren“. Das Gericht hatte angeregt, das Verfahren „möglichst unproblematisch und ohne großen Aufwand“, aber dennoch „sachgerecht“ zu beenden. So könne man sich ein „umfangreiches und ungutes Verfahren ersparen“, sagte Richter Andreas Forstner.

Zuvor hatten die Prozessparteien ein sogenanntes Rechtsgespräch geführt, für das der Prozess direkt nach Beginn unterbrochen worden war. Was genau der Inhalt dieses Rechtsgesprächs war, wurde zunächst nicht bekannt.

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Möglich wäre es unter Umständen beispielsweise gewesen, dass die Prozessparteien ihre Berufung zurücknehmen und das Urteil des Amtsgerichts, das Boateng im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung an seiner Ex-Freundin zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt hatte, damit rechtskräftig wird. Richter Forstner betonte direkt zu Beginn der Berufungsverhandlung, er halte das frühere Urteil für durchaus fundiert.

Auch wenn die Verhandlung sicher „anstrengend und langwierig“ werde, wolle Boateng das Angebot auf eine Verständigung nicht annehmen, sagten die Anwälte.

RND/dpa

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