„Homöopathisch geimpft“: Sächsische Ärztin soll Impfausweise gefälscht haben
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Impfausweis mit angekreuzter Masern-Impfung.
© Quelle: imago images/Christian Ohde
Dresden. Eine Ärztin aus Sachsen ist wegen gefälschter Impfausweise bei der Staatsanwaltschaft Dresden/Zweigstelle Pirna angezeigt worden. Wie die Sächsische Landesärztekammer am Dienstag in Dresden mitteilte, soll die Ärztin im Kreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei Kindern eine Masernimpfung in den Impfausweis eingetragen haben, obwohl eine solche Impfung nicht durchgeführt wurde. Stattdessen sei lediglich „homöopathisch ‚geimpft‘“ worden, hieß es. Der Vorwurf laute daher auf Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
Die Ärztin habe die Impfausweise mit dem Wissen ausgefüllt, dass die Eltern diese in Gemeinschaftseinrichtungen vorlegen, um die dortigen Entscheidungsträger zu täuschen und ohne Masernschutz zur Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung zu bewegen. Die Täuschung sei offensichtlich erfolgreich gewesen, denn es seien bereits Kinder auf diese Weise aufgenommen worden, so die Ärztekammer.
Kindergärten den gefälschten Impfausweis vorgelegt
Nach Ansicht der Kammer hat sich die Ärztin damit strafbar gemacht. Das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Beihilfe zur mittelbaren Falschbeurkundung könne mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Kammerpräsident Erik Bodendieck betonte, es bestehe ein hohes Interesse an der Strafverfolgung, „weil die Legitimation von Impfausweisen und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Ärzte auf dem Spiel stehen“. Bereits seit Juli 2020 weise die Kammer immer wieder darauf hin, dass Ärzte, die Atteste wider besseren Wissens oder gar aus Gefälligkeit ohne individuelle Untersuchung ausstellen, gegen die Berufsordnung verstoßen.
RND/epd/dpa