Kabarettist fordert gebührenfreies Pinkeln
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Ein Automat am Eingangsbereich einer Sanifair-Toilette an einer Autobahn-Tankstelle.
© Quelle: dpa
Koblenz. Rainald Grebe (46), Kabarettist und Liedermacher“, nervt es, auf Raststätten an der Autobahn fürs Pinkeln 70 Cent zu berappen. „Ich werde Sanifair verklagen“, hat er schon vor Jahren auf der Bühne gedroht. Sanifair ist das Tochterunternehmen der Autobahn Tank & Rast GmbH, das viele Toiletten betreibt. „Wir gehen bis zum Europäischen Gerichtshof.“ Tatsächlich ist die Sache nun vor Gericht - allerdings noch nicht in Luxemburg, sondern erst einmal in Koblenz.
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Der Musiker und Kabarettist Rainald Grebe (46).
© Quelle: dpa
Dort hat sich am Freitag das Verwaltungsgericht damit befasst. Nach Einschätzung von Grebes Anwalt Oliver Ganseforth haben sich bundesweit noch keine anderen Richter mit einem solchen Fall beschäftigt. Grebe schwänzt die mündliche Verhandlung in Koblenz. In Richter- und Anwaltsrobe geht es dort hochernst, spitzfindig und paragrafenreich um das alltägliche Pipi-Bedürfnis aller Menschen.
Kabarettist Grebe hat nicht Sanifair, sondern das Land Rheinland-Pfalz verklagt, obwohl er nach Angaben seines Anwalts nicht dort wohnt. Rheinland-Pfalz sei aber eines der wenigen Länder, in denen die Gaststättenverordnung eine kostenlose Toilettennutzung vorschreibe, sagt der Anwalt am Rande der Verhandlung. Dagegen verstoße die Gebühr für stille Örtchen an Autobahnen - und auch gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe. „Wenn jemand muss, dann muss er auf Toilette gehen“, betont Ganseforth im Prozess. Ein Rahmenvertrag von 1998 zwischen dem Bund und dem Unternehmen Tank & Rast, damals noch Aktiengesellschaft, halte ausdrücklich die Bemühungen um kostenlose Toiletten fest.
Klage kein Marketinggag
Der Vorsitzende Richter Ralf Geis lässt in dem Zivilverfahren einige Zweifel am Erfolg der Klage erkennen. Beispielsweise stellt er in Frage, ob sich Grebe mit dem Land Rheinland-Pfalz den richtigen Adressaten seiner Klage ausgesucht habe, weil der Bund der Vertragspartner der heutigen Autobahn Tank & Rast GmbH sei. Zudem ist laut Geis auch die Daseinsvorsorge für Bürger nicht immer kostenlos, wie beispielsweise die Versorgung mit Trinkwasser und Strom zeige.
Die Vertreter des beklagten Landes Rheinland-Pfalz und der beigeladenen Autobahn Tank & Rast GmbH betonen, die Toilettengebühr sei rechtlich zulässig. Sie verweisen auf 43 „kostenlose Wasserklosetts“ auf Autobahnparkplätzen in dem Bundesland. Das sei ja Daseinsvorsorge. Der Rahmenvertrag von 1998 sei längst gekündigt - nun seien neuere Vereinbarungen gültig.
Ganseforth wirkt in seinem Kampf für kostenlose Erleichterung der Autofahrer allein auf weiter Flur. Zunächst stellt er klar, dass die Klage kein Marketinggag sei: Man müsse zwischen dem Kabarettisten und dem privaten Kläger Grebe trennen. Dann bezweifelt er, dass 43 kostenlose Parkplatz-Klos für ein Land ausreichen. Der ADAC empfehle alle 20 Kilometer Toiletten an Autobahnen. „Man muss aber auch Staus berücksichtigen“, sagt der Anwalt.
Er verweist auch auf andere Aspekte: Manche Autofahrer wollten nicht für Toiletten zahlen oder hätten nur 50-Euro-Scheine und sagten sich: „Ach, ich bin ohnehin in einer halben Stunde zu Hause, dann drücke ich noch ein bisschen aufs Gas.“ Letztlich gehe es bei Grebes Klage um die Würde des Menschen, ergänzt Ganseforth in Anspielung auf Artikel 1 des Grundgesetzes. Damit ist die Debatte um den kleinen Profit mit dem stillen Örtchen auf einer ganz hohen Ebene angelangt. Eine Entscheidung will das Verwaltungsgericht Koblenz in zwei bis drei Wochen bekanntgeben.
Grebes wohl bekanntester Satiresong ist „Brandenburg“ – übrigens eines der Bundesländer mit der niedrigsten Raststättendichte in Deutschland.
Von RND/dpa