Reemtsma-Entführer Thomas Drach droht ein Lebensabend hinter Gittern
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Thomas Drach sitzt am 17.10.2011 im Gerichtssaal des Landgerichts Hamburg. Nun muss er wieder vor Gericht (Archivbild).
© Quelle: picture alliance / dpa
Es wird ein Prozess unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen: Verkehrsbehinderungen, Straßensperrungen, ein großes Aufgebot an Polizei und Justizwachtmeistern und umfangreiche Eingangskontrollen erwarten all jene, die am 1. Februar ins Kölner Justizzentrum möchten. Nicht einmal die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft dürfen an diesem Tag ihre Parkplätze an der Rückseite des Gebäudes nutzen. Das Areal müsse frei bleiben, damit dort eventuell ein Hubschrauber landen kann, hieß es.
All diese Vorkehrungen gelten einem Mann: Thomas Drach, 61 Jahre alt, mehrfach vorbestraft, 1996 bekannt geworden als skrupelloser Entführer des Hamburger Tabakkonzernerben Jan Philipp Reemtsma. Gut acht Jahre nach dem Ende seiner letzten Haftstrafe steht Drach nun in Köln vor Gericht. Dort werden ihm unter anderem besonders schwerer Raub, Brandstiftung, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und versuchter Mord in zwei Fällen vorgeworfen.
Gericht befürchtet Fluchtversuch von Drach
Für Drach geht es in dem Verfahren um alles oder nichts. Wird er verurteilt, droht ihm ein Lebensabend hinter hohen Mauern. Das Gericht befürchtet deswegen offenbar einen Fluchtversuch des bis ins Ausland gut vernetzten und als „kriminelles Superhirn“ geltenden Angeklagten. Doch Drach ist unschuldig, sagt sein Verteidiger, er sei wegen seines „auffälligen Lebenslaufs“ und nicht aufgrund handfester Beweise angeklagt worden.
Die erste Tat, wegen der Drach vor der 21. Großen Strafkammer in Köln der Prozess gemacht wird, soll er im März 2018 in Köln-Godorf begangen haben. Dort habe er einen Geldboten, der die Tageseinnahmen einer Ikea-Filiale abgeholt hatte, mit einem Sturmgewehr bedroht und rund 76.000 Euro erbeutet.
Bei einem Überfall soll Drach geschossen haben
Im September 2018 soll er nach gleichem Muster einen Geldboten auf einem Supermarktparkplatz im hessischen Limburg überfallen haben. Beute: fast 90.000 Euro und ein Revolver. Im März 2019 habe er am Flughafen Köln/Bonn zugeschlagen. Ziel: das für die dortigen Gepäckwagen vorgesehene Münzgeld. Dieses Mal soll er auch sein Sturmgewehr abgefeuert haben. Ein Wachmann erlitt bei dem Überfall „einen Durchschuss des rechten Oberschenkels mit anschließendem Einschuss in den linken Oberschenkel“, so die Staatsanwaltschaft. Mit knapp 400 Euro sei Drach entkommen. Das Fluchtauto brannte, wie nach jedem der angeklagten Fälle, kurz darauf aus.
Acht Monate später soll Drach auf dem Parkplatz einer Ikea-Niederlassung in Frankfurt am Main einem Geldboten eine Kassette mit gut 58.000 Euro Inhalt geraubt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Bote seine Waffe in Richtung des flüchtenden Angreifers abfeuerte. Daraufhin soll Drach sich während des Laufens umgedreht und auf den Mann geschossen haben. Die Kugel schlug in den linken Oberschenkel des Opfers ein und zerfetzte die dort verlaufende Vene. Nur das schnelle Eingreifen eines Möbelhauskunden rettete dem Mann das Leben.
Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen
Wie schon beim Schuss auf den Wachmann am Flughafen habe Drach bei dem Überfall in Frankfurt den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen, aus Habgier und zur Verdeckung einer Straftat gehandelt, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts. Die Staatsanwaltschaft sieht beide Taten als versuchten Mord. Ob das Gericht der Ansicht folgt, wird das Verfahren zeigen.
Im Fall einer Verurteilung stehen Drachs Chancen schlecht, in absehbarer Zeit freizukommen. „Auch im Hinblick auf die erheblichen Vorverurteilungen hat die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des Angeschuldigten Drach in der Sicherungsverwahrung beantragt und deswegen seine psychiatrische Begutachtung durch einen Sachverständigen bereits im Ermittlungsverfahren in Auftrag gegeben“, teilte das Landgericht mit.
Drachs Verteidiger nennt Indizien „mehr als dünn“
Für den 61-Jährigen hieße das dann, womöglich tatsächlich den Rest seines Lebens eingesperrt verbringen zu müssen, denn nach dem Absitzen seiner Haftstrafe käme die Sicherungsverwahrung noch hinzu. Guter Grund also für einen Fluchtversuch? Drachs Anwalt, der Kölner Strafverteidiger Andreas Kerkhof, verneint. „Um Sicherungsverwahrung verhängen zu können, müsste mein Mandant erst mal verurteilt werden.“ Aber schon davon geht Kerkhof nicht aus – die Indizien, auf denen die Staatsanwaltschaft ihre Anklage aufgebaut hat, seien „mehr als dünn“.
Hinweise auf Drach lieferte demnach unter anderem eine sogenannte genetische Mischspur, die an einem Kennzeichen des ausgebrannten Fluchtautos aus dem Frankfurter Überfall gefunden worden war. Sie soll zumindest teilweise Drach zuzuordnen sein. Zudem sollen Aufnahmen aus Überwachungskameras Drach zeigen, erkennbar unter anderem an seiner typischen Gangart. Auch andere Hinweise wiesen zumindest laut Staatsanwaltschaft eindeutig auf Drach.
Verteidiger: „Herr Drach strebt einen Freispruch an“
Nicht aber für Verteidiger Kerkhof. In einer für seinen Mandanten abgegebenen Erklärung macht er deutlich, was er von den Hinweisen der Staatsanwaltschaft hält: „Herr Drach strebt einen Freispruch an, weil die Vorwürfe völlig haltlos sind. Es gibt keinerlei stichhaltige Beweise dafür, dass gerade mein Mandant die angeklagten Überfälle begangen hätte. Die Anklageschriften stützen sich sämtlich auf lückenhafte Indizien und reine Spekulationen“, so Kerkhof.
Mit dem Überfall aus Limburg, den die Staatsanwaltschaft erst im November 2021, also zwei Monate nach den bis dato drei Drach zur Last gelegten Taten hinzugefügt hatte, sei „sogar ein Fall angeklagt, von dem man selbst der Auffassung ist, dass dieser Überfall meinem Mandanten niemals nachzuweisen sein würde“. Und weiter: „Ein Beschuldigter mit einer anderen Vita müsste sich ganz sicher in keinem der vier Fälle vor Gericht verantworten. Daran ändert auch die fragwürdige und oberflächlich-unwissenschaftliche sogenannte Expertise über das angeblich belastende Gangbild nichts!“, heißt es im Wortlaut.
Verteidiger stellt sich auf ein langes und intensives Verfahren ein
Kerkhof stellt sich auf ein langes und intensives Verfahren ein. Bisher sind 53 Verhandlungstage bis Ende September 2022 vorgesehen. Zusammen mit Drach steht ein mutmaßlicher Komplize vor Gericht, ein 53 Jahre alter Niederländer, ihm werden Mittäterschaft und Beihilfe vorgeworfen.