Vorwurf der Schleichwerbung: BGH prüft Instagram-Posts von Influencerinnen
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Wann müssen Influencerinnen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen? Der BGH prüft das gleich anhand von drei Fällen, darunter Cathy Hummels.
© Quelle: Sven Hoppe/dpa
Karlsruhe. Werbung oder nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe Instagram-Beiträge von drei Influencerinnen unter die Lupe genommen. Bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe prüfte das oberste deutsche Zivilgericht Beiträge von Cathy Hummels, Ehefrau von Fußball-Star Mats Hummels (I ZR 126/20), der Hamburger Fashion-Influencerin Leonie Hanne (I ZR 90/20) sowie der Göttingerin Luisa-Maxime Huss (I ZR 125/20).
Nur Influencerin Luisa-Maxime Huss ist erschienen
Die Frauen veröffentlichen auf Instagram regelmäßig Beiträge mit sogenannten Tap Tags, die mit einem Click direkt auf Firmen und Marken verweisen. Das ist aus Sicht des Verbands Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung.
In Karlsruhe erschienen war nur Fitness-Influencerin Luisa-Maxime Huss. Sie erwartet vom BGH Vorgaben, wie Influencerinnen sich künftig verhalten sollen. „Ich hoffe auf eine klare Richtlinie.“ Bezahlte Werbung kennzeichnet die 30-Jährige.
Den Vorwurf der Schleichwerbung für Empfehlungen ohne Gegenleistung weist sie zurück. Sie nutzt nach eigenen Angaben Tap Tags, damit Nutzer leichter auf eine Seite kommen. „Ich möchte für meine Community transparent sein“, sagte sie nach der BGH-Verhandlung. Wann ein Urteil kommt, teilt das Gericht erst später mit.
RND/dpa