Drittklässlerin spricht Türkisch und muss Strafarbeit schreiben: Eltern klagen erfolgreich
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Eine halbe Seite musste das neunjährige Mädchen darüber schreiben, warum in der Schule nur die deutsche Sprache erlaubt ist (Symbolbild).
© Quelle: imago images/Noah Wedel
Nach zwei Jahren wurde der Rechtsstreit über die Strafarbeit für eine Neunjährige beigelegt, berichtete der „Spiegel“. Die Drittklässlerin aus dem baden-württembergischen Schwarzwald-Baar-Kreis hatte sich mit einer Freundin auf dem Schulhof auf Türkisch unterhalten. Dafür erteilte ihr eine Lehrerin eine Strafarbeit. Die Eltern gingen gerichtlich dagegen vor und bekamen nun Recht. Ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Freiburg entschied nun, dass das Vorgehen rechtswidrig war.
Dienstaufsichtsbeschwerde zunächst ohne Erfolg
Das Mädchen musste eine halbe Seite darüber schreiben, warum sie in der Schule nur Deutsch reden darf. Ihre Eltern machten sich große Sorgen und wandten sich zunächst an die Lehrerin. Dann engagierten sie einen Anwalt, um Widerspruch einzulegen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Damit hatten sie keinen Erfolg.
Der Anwalt klagte und erzielte vor Gericht einen Vergleich mit der Schulaufsichtsbehörde. Die Behörde hatte die Strafarbeit erst als „pädagogische Erziehungsmaßnahme“ eingestuft. Aber das Verwaltungsgericht teilte diese Einstellung nicht, so der „Spiegel“-Bericht.
Schulregeln erlauben nur Gespräche auf Deutsch
Alle Fragen hat der Vergleich jedoch nicht geklärt. Die Schulregeln sehen vor, dass dort nur Deutsch gesprochen werden darf. Der Anwalt der Familie bezweifelte, dass auch gegen Schüler, die Englisch oder Latein sprechen, eine Strafarbeit verhängt würde. Ob bei den Schulregeln eine Ungleichbehandlung von Sprachen vorliegt, wird weiterhin geprüft.
RND/lh