„1,6 Promille sind Volltrunkenheit“

Streit um Promillegrenze bei E‑Scooter-Fahrten: Wird sie bald hochgesetzt?

Häufiger in Unfälle verwickelt: Tausende E-Scooter sind in Hannover unterwegs.

Wird bald die Promillegrenze für Fahrten mit E‑Scootern angehoben? Darüber diskutieren Fachleute beim Verkehrsgerichtstag (Symbolbild).

Die einen fordern eine Anpassung an die Promillegrenzen für Fahrradfahrer, die anderen verweisen auf die schon jetzt hohen Unfallzahlen mit E‑Scootern: Die Debatten um Elektroroller, die es seit dem Sommer 2019 gibt, reißen nicht ab. Auch beim Verkehrs­gerichts­tag, der in Goslar gestartet ist, wird das Thema kontrovers diskutiert.

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Bisher ist das Fahren von E‑Bike oder Fahrrad unter Alkoholeinfluss bis 1,6 Promille straffrei, solange es zu keinem Unfall kommt. Für E‑Scooter gilt wie beim Auto: Eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr ist eine Ordnungs­widrigkeit. Ab 1,1 Promille sind höhere Geldstrafen und der Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Forderung nach einheitlicher Regel für Autos, E‑Scooter und Räder

Der Auto Club Europa (ACE) hat eine eindeutige Meinung zur Diskussion: „Wir sind strikt gegen eine Anhebung der Promille­grenze“, sagt der Vorsitzende Stefan Heimlich dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Wir fordern 1,1 Promille als Grenze für die absolute Fahr­untüchtigkeit für alle Verkehrs­teil­nehmer außer Fußgänger – also auch für Fahrräder, Pedelecs und E‑Scooter.“ Zudem solle eine Fahrt mit 0,5 Promille oder mehr, wie es bereits bei Autofahrenden der Fall ist, eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

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Die Forderung begründet Heimlich unter anderem mit den stark gestiegenen Unfallzahlen mit E‑Scootern, insbesondere unter Alkohol­einfluss. Dass er dieselbe Grenze auch für Fahrrad­fahrende und E‑Bike‑Fahrende fordert, für die aktuell 1,6 Promille als Fahr­untüchtigkeits­grenze gilt, erklärt er so: „Fahrräder und Pedelecs sind zum Alltags­verkehrs­mittel geworden. Für alle Verkehrs­teilnehmer sollen die gleichen Spielregeln gelten. Das vereinfacht die Einhaltung und fördert die Akzeptanz.“

2021 sind die Unfälle mit E‑Scootern im Vergleich zum Vorjahr um 157 Prozent angestiegen.

Walter Eichendorf,

Ehrenpräsident vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat

Auf die Unfallstatistiken verweist auch Walter Eichendorf, Ehrenpräsident vom Deutschen Verkehrs­sicherheits­rat (DVR): „2021 sind die Unfälle mit E‑Scootern im Vergleich zum Vorjahr um 157 Prozent angestiegen“, sagte er dem RND. Bei fast 90 Prozent der Unfälle seien die Fahrer, meist männlich laut seiner Aussage, alkoholisiert. Zahlen für 2022 fehlten noch, aber er erwarte eine ähnliche Entwicklung. Auch im europäischen Ausland seien ähnliche Entwicklungen zu beobachten. „Die E‑Scooter-Unfälle passieren meist abends oder nachts und betrunken“, macht er deutlich. „Das ist ein ganz starkes Argument gegen eine Anhebung der Promille­grenze.“

Unklare rechtliche Regelungen bei E‑Scooter-Alkohol­fahrten

Er hat aber auch Argumente, die für eine Anhebung sprechen würden. „Die Fahreignung für führerscheinfreie Fahrzeuge ist nicht gut geregelt“, sagt Eichendorf und verweist auf unklare rechtliche Regelungen. Das Bundes­verfassungs­gericht habe bereits 2020 gesagt, dass es keine hinreichenden Regelungen gebe, und den Bund aufgefordert, die Gesetze anzupassen. Das sei bisher nicht geschehen. „Polizei und Gerichte hängen bei Alkoholfahrten mit E‑Scootern in der Luft.“

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Er spricht dabei von einer „unlogischen Situation“: „E‑Scooter gelten als führerscheinfrei, aber gleichzeitig als Kraftfahrzeuge.“ Deshalb gelte der Grenzwert bei 0,5, die absolute Fahr­untüchtigkeit bei 1,1 Promille. Bei der Nutzung von Fahrrädern und Pedelecs hingegen, mit denen man sogar schneller fahren könne, gelte die 1,6‑Promille‑Grenze. „Das spricht für eine Anhebung der Promillegrenze.“ Rechtlich sollte man seiner Meinung nach zwischen führerschein­pflichtigen und führerschein­freien Fahrzeugen eine Grenze ziehen und nicht wie bisher zwischen Kraftfahrzeugen und anderen Fahrzeugen. Das ist eine Forderung, die auch der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) teilt, der ebenfalls gegen eine Anhebung der Promillegrenzen ist.

Manche Gerichte entziehen bei E‑Scooter-Alkoholfahrten den Führerschein, andere nicht. Es liegt in der Hand von einzelnen Richtern.

Rechtsanwältin Heike Becker vom Deutschen Anwaltverein (DAV)

Auch Rechtsanwältin Heike Becker vom Deutschen Anwaltverein (DAV) weist gegenüber dem RND auf diese rechtlichen Probleme hin und spricht sich in dem Zusammenhang für eine Anhebung der Promillegrenze für E‑Scooter aus – analog zu den Regeln für Radfahrende. Sie spricht von einer „unterschiedlichen, ungerechten Rechts­sprechung“. „Manche Gerichte entziehen bei E‑Scooter-Alkohol­fahrten den Führerschein, andere nicht“, erklärt sie. Das sei aktuell Ermessenssache der einzelnen Gerichte. „Es liegt in der Hand von einzelnen Richtern.“ Man könne aber auch darüber diskutieren, ob eine Grenze von 1,6 Promille zu hoch sei. „Es müsste aber eine einheitliche Recht­sprechung geben“, sagt sie. Und hofft auf eine baldige Änderung der Rechtslage.

ACE‑Vorsitzender entsetzt – 1,6‑Promille‑Grenze „viel zu hoch“

Heimlich vom ACE hingegen hat eine eindeutige Meinung: „Ich bin geradezu entsetzt über die Debatte, die Grenze bei E‑Scooter-Fahrern auf 1,6 Promille anzuheben“, sagt er. Das sei eine Grenze, die viel zu hoch liege. „1,6 Promille: Das ist Volltrunkenheit. Das schafft man als Nicht-Alkoholiker, der mal ab und zu einen Rotwein trinkt, gar nicht.“ Da gibt ihm Eichendorf vom DVR recht: „Die Grenze von 1,6 bei Radfahrenden liegt wahnsinnig hoch. Mit 1,6 Promille kann nur noch ein Alkoholiker aufs Rad steigen, ohne sofort umzufallen.“ Deshalb halte er eine Absenkung der Promillegrenze bei Radfahrern auf 1,1 für besser.

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Die Forderung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) nach einer Helmpflicht für E‑Scooter-Fahrende teilt der ACE. „Alle Zweirad­fahrenden sollten einen Helm tragen“, findet Heimlich. „Genauso wie es für Autofahrer eine Gurtpflicht gibt, sollte es für Zweiräder eine Helmpflicht geben.“ Das sorge für Selbstschutz und könne außerdem das Gesundheits­wesen entlasten. Eichendorf vom DVR verweist aber darauf, dass es dann auch eine Helmpflicht für Fahrrad­fahrende geben müsse. „Wenn man auf dem E‑Scooter einen Helm tragen muss, auf dem Fahrrad oder Pedelec aber nicht, ist das unlogisch“, findet er. Viele Länder wie etwa Kanada hätten gute Erfahrungen mit einer Helmpflicht gemacht.

„Wesenszüge der Anarchie in den Straßenverkehr“

Die GdP beklagte im Gespräch mit dem RND auch, dass Fahrerinnen und Fahrer von Elektrorollern mitunter Ampeln und Verkehrszeichen missachten würden. „Mit dem Aufsteigen auf den E‑Scooter blenden viele Verkehrs­teilnehmende grundlegendste Regeln des sicheren Miteinanders im öffentlichen Verkehrsraum aus“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens. Nach seiner Einschätzung würden diese Fahrer „Wesenszüge der Anarchie in den Straßenverkehr“ tragen. Mit der Einschätzung steht er nicht allein da. „Es fahren völlig gesetzeswidrig Personen zu zweit auf E‑Scootern, quer über Bürgersteige und durch Fußgängerzonen“, nennt auch Eichendorf vom DVR Beispiele. „Das ist eine Katastrophe.“

„Das ist völlig richtig“, bestätigt auch Heimlich vom ACE diese Einschätzung. Und schließt dem einen Wunsch an: „Wir fordern die Kommunen auf, gezielt Abstellplätze für E‑Scooter auszuweisen, damit sie Fußgänger und andere Verkehrs­teilnehmer nicht behindern.“ Die Stellplätze bräuchte man nicht nur in den Innenstädten, sondern „am besten an jeder Kreuzung, in jeder Wohngegend, damit die Funktion der Scooter, für die letzte Meile zu dienen, nicht konterkariert wird“.

Verkehrsgerichtstag zählt zu wichtigsten Treffen von Sicherheits­experten

Beim Deutschen Verkehrs­gerichts­tag debattieren Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden drei Tage lang über Themen des Verkehrsrechts und der Verkehrssicherheit. In diesem Jahr steht neben der Promillegrenze für E‑Scooter-Fahrer auch eine mögliche Meldepflicht für Ärzte von fahrungeeigneten Menschen im Fokus.

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Der jährliche Kongress zählt zu den wichtigsten Treffen von Verkehrs­sicherheits­experten in Deutschland. Er endet am Freitag mit Empfehlungen an den Gesetzgeber.

RND mit dpa

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