Ab Ende November

Tierarztkosten steigen kräftig: Was Hunde- und Katzen­besitzer künftig zahlen müssen

Am 22. November tritt die Änderung der sogenannten Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft.

Am 22. November tritt die Änderung der sogenannten Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft.

Hannover/Berlin. Mehr als 20 Jahre lang haben sich die Tierarztkosten auf einem konstanten Niveau bewegt, doch nun steht eine in weiten Teilen kräftige Erhöhung bevor. Am 22. November tritt die Änderung der sogenannten Gebühren­ordnung für Tierärztinnen und Tierärzte in Kraft, der Bundestag und Bundesrat im Sommer zugestimmt haben.

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Nach Angaben des zuständigen Ministeriums von Bundes­land­wirtschafts­minister Cem Özdemir (Grüne) erhöhen sich die Gebühren in der Mehrzahl der Fälle um etwa 22 Prozent – mit Abweichungen nach oben und unten. Eine „allgemeine Untersuchung und Beratung“ kostet für Hundebesitzer künftig 23,62 Euro statt wie bisher 13,47 Euro; also deutlich mehr als das Andert­halb­fache.

Besitzer von Katzen müssen sogar noch tiefer in die Tasche greifen, schließlich trifft sie eine Preissteigerung von 163 Prozent. Kostete die Untersuchung früher 8,98 Euro, liegt sie bald identisch mit der von Hunden bei 23,62 Euro. Am Günstigsten ist die Behandlung von sogenanntem Nutzgeflügel, also etwa einem Huhn. Sie kostet künftig 5,14 Euro statt 3,21 Euro.

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Die Kostenentwicklung der Kastration oder Sterilisation von Hunden und Katzen hängt indes vom Geschlecht der Tiere ab. Bei Katern und Rüden steigen die Preise (30,32 Euro statt 19,24 Euro und 70,60 Euro statt 51,31 Euro), bei Hündinnen und Kätzinnen sinken sie (von 160,34 Euro auf 128,27 Euro und von 57,72 Euro auf 56,48 Euro). Billiger wird in Zukunft auch das Röntgen – unabhängig von der Tierart: Eine Aufnahme kostet bislang 32,07 Euro, bald allerdings nur noch 26,53 Euro.

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Worauf die neuen Gebühren beruhen

In der Gebührenordnung werden indes nur die einfachen Sätze aufgeführt, abhängig von Schwierigkeit, Zeitaufwand, Wert des Tieres und örtlichen Verhältnissen können die behandelnden Ärzte auch den zwei- oder dreifachen Satz abrechnen; im Notdienst unter Umständen sogar den vierfachen.

Für Nutztierhalter und Tierheime besteht laut Land­wirtschafts­ministerium derweil „weiterhin die Möglichkeit, Bestands­betreuungs­verträge abschließen zu können, die eine abweichende Gebühren­gestaltung ermöglichen“. Darüber hinaus gebe es für alle Tierhalter „die Möglichkeit, bei mehreren Anbietern private Tier­kranken­versicherungen abschließen zu können“.

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Diese Anpassung soll weiterhin eine möglichst flächendeckende Versorgung von Tieren ermöglichen und die Attraktivität der Arbeit in einer Tierarztpraxis erhöhen.

Bundeslandwirtschaftsministerium

Die Zusammensetzung der neuen Gebühren beruht auf einer unabhängigen Studie, die das Bundes­land­wirtschafts­ministerium in Auftrag gegeben hat und von Mai 2020 bis Februar 2021 durchgeführt worden ist.

Özdemir kündigt finanzielle Hilfe für Tierheime an

Beim Besuch eines Heims in Brandenburg kündigte der Bundes­landwirtschafts­minister finanzielle Hilfen an.

Zuletzt waren die Tierarztkosten 1999 angepasst worden. Die jetzige Änderung sei „nach nunmehr über 23 Jahren erforderlich geworden“, heißt es aus Özdemirs Ministerium. „Diese Anpassung soll weiterhin eine möglichst flächen­deckende Versorgung von Tieren ermöglichen und die Attraktivität der Arbeit in einer Tierarztpraxis erhöhen.“

Tierschutzbund: mehr finanzielle Last für Tierheime

Laut dem Tierschutzbund nimmt die finanzielle Last für Tierheime mit der neuen Gebühren­ordnung zu, auch die Inflation, der Mindestlohn und die Energiekrise seien Belastungen für die Tierheime. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tier­schutz­bundes, sagt: „Es ist zu befürchten, dass viele Tierheime den Winter nicht überstehen.“

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Tierschutzvereine beziehungsweise Tierheime betreuen im Auftrag der Kommune oft Fundtiere. Anfallende Tierarztkosten für diese Kosten sind von der Kommune zu erstatten. „Nach­verhandlungen der Fund­tier­verträge sind dringend notwendig“, sagt eine Sprecherin des Tier­schutz­bundes. Die Herausforderung sei, dass die Haushalte der Kommunen für mehrere Jahre feststehen und ein schnelles Nachjustieren, um die Mehrbelastung abzudecken, schwierig werde.

Herausforderungen für Bauern

Auch Halter von Nutztieren sehen sich von den steigenden Kosten bedroht. „Die erneute, deutliche Anhebung der Gebühren ist nicht akzeptabel und wird dazu führen, dass einige Bauern sich eine tierärztliche Versorgung kaum mehr leisten können“, sagt Udo Hemmerling, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. Laut dem Verband stehen die Landwirte unter starkem finanziellem Druck. „Trotzdem ist der Tierarzt für Tier- und Nutztierhalter unerlässlich“, so ein Sprecher des Verbandes.

Nutztierhalter haben häufig auch Bestandsbetreuungsverträge. Dabei kann von der Gebührenordnung abgewichen werden. Das ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes „ein Schritt in die richtige Richtung, der eine effiziente und nicht an starren bürokratischen Vorgaben orientierte Vereinbarung zulässt“, so der Sprecher.

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