Der Mord an Frederike: Ein Fall, der Rechtsgeschichte schreibt
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Getötet: Hans von Möhlmann hält ein Foto seiner 1981 ermordeten Tochter Frederike in den Händen.
© Quelle: Hauke-Christian Dittrich
Hannover. Darf einem Verdächtigen trotz eines früheren Freispruchs wegen neuer belastender Beweise erneut der Prozess gemacht werden? Darüber wollen die Richter in Karlsruhe am 24. Mai verhandeln. Auslöser ist der Mord an Frederike von Möhlmann. Das grausame Verbrechen an der damals 17-Jährigen thematisiert die Neuen Presse, Partnerin im Redaktionsnetzwerk Deutschland, in ihrem Podcast True Crime in Hannover.
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Es ist ein Fall, der deutsche Rechtsgeschichte schreiben kann – eben dann, wenn die Richter entscheiden, dass Ismet H. erneut vor Gericht erscheinen muss und sich wegen Mordes an Frederike verantworten muss. Es gab sogar schon einen Termin im Landgericht Verden – aber der wurde ausgesetzt, weil sich das Bundesverfassungsgericht mit der höchst umstrittenen Gesetzänderung beschäftigt.
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Das Podcastlogo
In der Podcastfolge „Recht und Gerechtigkeit“ sprechen Redakteur Christian Lomoth, der den Fall seit Jahren begleitet, Anwalt Wolfram Schädler und Moderator Rolf Rosenstock darüber, was seit 1981 passiert ist. Frederike wollte nach Hause trampen, wurde dann bei Hambühren in Niedersachsen vergewaltigt und getötet. Es gab schnell einen Verdächtigen. Er wurde zunächst zu lebenslanger Haft verurteilt, nach einer erfolgreichen Revision im zweiten Prozess freigesprochen – aus Mangel an Beweisen.
DNA-Spuren entdeckt
Die gab es Jahre später, weil der Vater Hans von Möhlmann nie aufgehört hat, bei den Ermittlern nachzufragen. DNA-Spuren belasteten Ismet H. Aber: Der Verdächtige war bereits freigesprochen, und das Gesetz besagte, dass er deswegen nicht ein zweites Mal angeklagt werden durfte. Dann kam der ehemalige Bundesanwalt Schädler an Möhlmanns Seite.
Er erzählt im Podcast, warum er eine Zivilklage gegen Ismet H. eingereicht hat, warum der Richter in diesem Verfahren deutlich gemacht hat, dass Ismet H. der Täter ist. Schädler und Möhlmann machten den Fall bundesweit bekannt, schließlich initiierten Politiker im Bundestag eine Gesetzesänderung. „Die kam tatsächlich als eine der letzten Handlungen der damaligen Großen Koalition durch“, so Schädler.
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Im Studio: Anwalt Wolfram Schädler (rechts) und Redakteur Christian Lomoth.
© Quelle: Dennis Eve
Klar war aber auch: Der Protest und die Bedenken der Gegner sind groß, auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) regte an, das Gesetz zu überdenken. Die logische Folge war, dass sich die höchsten Richter Deutschlands damit beschäftigen. „Das Verfahren gibt dem Bundesverfassungsgericht Anlass, sich mit bisher nicht geklärten Rechtsfragen auseinanderzusetzen“, teilte das Gericht nun mit.
Hans von Möhlmann ist nach 40 Jahren Kampf für seine Tochter inzwischen verstorben, Schädler macht weiter. „Das ist ja schon eine besondere Auszeichnung, wenn man sich als Anwalt mit solch einem Fall beschäftigen darf.“ Er gibt in dem Gespräch ganz neue Einblicke in den Fall.
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