Prozess gegen Maddie-Verdächtigen Christian B. offenbar geplatzt
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Fall Maddie: Ein Kellner hängt ein Bild des vermissten Mädchens Madeleine McCann an das Fenster eines Restaurants in Portugal (Archivbild).
Braunschweig. Der Prozess gegen den Verdächtigen im Fall Maddie McCann, Christian B., vor dem Landgericht in Braunschweig soll laut Medienberichten geplatzt sein. Das teilt der Anwalt des Mannes mit. Ursprünglich sollte sich B. in Braunschweig einem Verfahren wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern stellen. Entsprechende Hinweise auf die Tat sollen im Zuge der Maddie-Entwicklungen aufgetaucht sein.
Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf den Anwalt des Beschuldigten. Dieser teilte mit, das Landgericht in Braunschweig habe erklärt, für diesen Fall örtlich nicht zuständig zu sein, und hat daraufhin den Haftbefehl für Christian B. aufgehoben. Auch das Nachrichtenportal „T‑Online“ berichtet und bezieht sich auf den Gerichtsbeschluss aus Braunschweig, der der Redaktion vorliegen soll.
B. soll Taten zwischen 2000 und 2017 begangen haben
Im Oktober 2022 war bekannt geworden, dass Christian B. nach Willem der dortigen Staatsanwaltschaft in Braunschweig der Prozess wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch von Kindern gemacht werden soll. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben. Dies stand allerdings nicht in direktem Zusammenhang mit der Entführung von Maddie McCann im Mai 2007. Damals war die dreijährige Britin aus einer Apartmentanlage verschwunden – eine jahrelange verzweifelte Suche der Eltern und der Behörden folgte.
Letzter Wohnsitz in Braunschweig
Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der wegen Vergewaltigung inhaftierte Deutsche im Fall Maddie unter Mordverdacht stehe. In Braunschweig sollte Christian B. der Prozess ursprünglich gemacht werden, weil er dort seinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig war auf Anfrage von „Bild“ überrascht über die Mitteilung des Verteidigers. „Eigentlich müsste das Landgericht dem Verteidiger und uns den Beschluss zur gleichen Zeit zustellen. Das hat es aber nicht getan, entsprechend kann ich mich inhaltlich noch nicht äußern“, sagte er.
Freikommen wird Christian B. nicht, auch wenn der Haftbefehl gegen ihn aufgehoben worden sein sollte. Derzeit sitzt der bereits mehrfach verurteilte Sexualstraftäter in Oldenburg für die Vergewaltigung einer US‑Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz eine siebenjährige Haftstrafe ab.
RND/ag/dpa