Gewalt, Verbote, Diskriminierung

Wie es in Deutschland und Europa um die Menschenrechte steht

Einsatzkräfte der französischen Polizei bei einer Demonstration im März in Paris.

Einsatzkräfte der französischen Polizei bei einer Demonstration im März in Paris.

Berlin. In 85 Ländern gehen Polizei und Milizen gegen friedlich Protestierende vor. In 35 Ländern werden dafür auch tödliche Waffen genutzt, in 33 Ländern ist es zu Tötungen gekommen. In jedem zweiten Land der Welt werden Aktivistinnen und Aktivisten willkürlich festgenommen. 29 Staaten haben inzwischen schon das Recht auf friedlichen Protest eingeschränkt.

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Das sind aktuelle Ergebnisse des jährlich erscheinenden Amnesty-Reports zum Stand der weltweiten Menschen­rechts­lage in insgesamt 156 Staaten. Es ist eine nieder­schmetternde Lektüre, denn die Demokratie befindet sich vielerorts augenscheinlich auf dem Rückzug.

Hervorstechendes Merkmal 2022 seien außer den massiven Fluchtbewegungen weltweite Massenproteste gewesen, sagte der Generalsekretär der deutschen Amnesty-Sektion, Markus B. Beeko. Weltweit seien im vergangenen Jahr 103 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen. 20 Millionen mehr als 2021. Das sind so viele wie nie zuvor.

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Folter und lange Haftstrafen

Unter anderem im Iran, in Peru, China und zuletzt in Georgien hätten sich die Menschen gegen Hunger und Unterdrückung aufgelehnt. Beispielhaft sind laut Amnesty die Ereignisse im Iran seit dem Tod der 22‑jährigen Kurdin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022. Mehr als 22.000 Menschen seien seitdem bei den Massenprotesten willkürlich festgenommen worden. Demonstrierende seien aus nächster Nähe erschossen, verschleppt, gefoltert und zu langen Haftstrafen verurteilt worden, einige sogar zum Tode.

Was sagt Amnesty zur Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland und Europa?

Gerade vor dem Hintergrund weltweit zunehmender staatlicher Gewalt gegen Protest­bewegungen sei es wichtig, dass die Versammlungs­freiheit in Deutschland ein hohes Gut bleibe, mahnt Beeko. Deshalb sehe Amnesty „mit Sorge, dass mehr und mehr Bundesländer repressive Versammlungsgesetze erlassen, die das Recht auf friedlichen Protest einschränken und die Befugnisse der Polizei ausweiten, etwa in Nordrhein-Westfalen, Bayern und zuletzt in Hessen“.

Zwei Männer im Iran im Zusammenhang mit Protesten hingerichtet
Rally against execution of Iranian protesters People raise their fists at a rally against the executions of protesters Mohammad Mehdi Karami and Seyed Mohammad Hosseini by the Islamic regime in Iran. Both were charged with killings of security forces during the protests that erupted after the death of Mahsa Amini in police custody. The protests continue despite the crackdown and pose the most serious threat to the Islamic regime since it came to power in 1979. Washington DC United States PUBLICATIONxNOTxINxFRA Copyright: xAllisonxBaileyx originalFilename: bailey-rallyaga230107_npDnq.jpg

Anwälte und Menschenrechtsorganisationen werfen den Ermittlungsbehörden schwere Folter und das Erzwingen von falschen Geständnissen vor.

Biometrische Überwachung

Beeko fordert zudem von der Bundesregierung und der EU, die Entwicklung, den Verkauf und den Export von biometrischen Überwachungs­techniken zu verbieten. Solche Technologien würden etwa im Iran und in Russland eingesetzt, um Protestierende zu verfolgen. Amnesty kritisiert auch, dass unzureichende Ermittlungen bei Vorwürfen über diskriminierende Personen­kontrollen (Racial Profiling) in Deutschland das Recht auf Nicht­diskriminierung verletzt hätten.

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2022 wird in Europa auch aus Sicht von Amnesty von der russischen Militärinvasion in die Ukraine dominiert. „In diesem Krieg beging Russland Kriegsverbrechen und mutmaßliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und löste die größte Flüchtlingswelle in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg aus. Durch rechtswidrige Belagerungs­taktiken sowie Angriffe auf die Energieinfrastruktur und ziviles Eigentum wurden Tausende Zivilpersonen ins Elend gestürzt, verletzt oder getötet“, heißt es im Report.

Fast sieben Millionen Menschen seien innerhalb der Ukraine vertrieben worden, fünf Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer seien nach Westeuropa geflohen, rund 2,8 Millionen hätten Zuflucht in Russland oder Belarus gesucht. „Die in der EU eintreffenden Flüchtlinge aus der Ukraine wurden in der Regel herzlich aufgenommen, doch einigen Gruppen schlug auch Diskriminierung entgegen, so z. B. Schwarzen Menschen aus der Ukraine, nichtukrainischen Staatsangehörigen mit befristeten ukrainischen Aufenthalts­genehmigungen sowie einigen Rom*nja“, schreiben die Menschen­rechts­aktivisten.

Höchste Zahl an Asylanträgen

Beeko lobt die Aufnahme von mehr als einer Million Menschen aus der Ukraine durch Deutschland als gut und wichtig. Doch Menschen Schutz zu gewähren bedeute auch, die Ressourcen dafür bereitzustellen, dass sie gut untergebracht würden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. „Die Kommunen müssen hierfür vom Bund dauerhaft unterstützt werden“, fordert er. Es dürfe zudem „keine Doppelstandards“ geben. „Die unbürokratische Hilfe für Menschen aus der Ukraine sollte eine Blaupause für den Umgang mit Schutzsuchenden aus allen Teilen der Welt sein“, verlangt Beeko.

Der russische Einmarsch in die Ukraine hat eine schwere menschenrechtliche und humanitäre Krise ausgelöst, stellt Amnesty fest. Ermittelnde hätten Tausende von russischen Streitkräften verübte mutmaßliche Kriegsverbrechen und potenzielle Verbrechen gegen die Menschlichkeit dokumentiert. „Hierzu zählten außergerichtliche Hinrichtungen und andere rechtswidrige Tötungen, Folter und andere Misshandlungen, Zwangs­umsiedlungen, der Einsatz verbotener Waffen, sexualisierte Gewalt sowie der Beschuss von Schulen und Krankenhäusern.“

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Die EU‑Länder verzeichneten die seit 2016 höchste Zahl an Asylanträgen von Menschen aus anderen Ländern der Welt. Allerdings seien die europäischen Grenzen 2022 für zahlreiche Menschen, die auf der Suche nach Schutz u. a. aus Afghanistan, Syrien oder Ländern südlich der Sahara gekommen waren, keine sicheren Orte gewesen, so die Autoren des Reports. „An Land- und Seegrenzen wurden Geflüchtete und Migrant*innen summarisch und oft gewaltsam abgeschoben, ohne dass ihre individuellen Umstände geprüft wurden.“

Willkürliche Abschiebungen

Die spanischen Behörden, so Amnesty, wiesen weiterhin jegliche Verantwortung für die gravierenden Menschen­rechts­verletzungen bei den Einsätzen ihrer Grenzpolizei in Melilla im Jahr 2021 zurück, bei denen 37 Menschen aus Ländern südlich der Sahara zu Tode gekommen und unzählige weitere verletzt worden seien. Im Zuge der Einsätze seien darüber hinaus 470 Personen summarisch nach Marokko abgeschoben worden.

Staatliche Akteure, die an den Seegrenzen patrouillierten, hinderten mit dem Boot eintreffende Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten daran, an Land zu gehen, kritisiert Amnesty. „Andere Menschen, die sich bereits auf EU‑Boden befanden, wurden von Angehörigen des Grenzschutzes oder der Polizei willkürlich inhaftiert, oft über lange Zeiträume hinweg. In Bulgarien und Griechenland wurden Tausende Geflüchtete summarisch und oftmals gewaltsam in die Türkei abgeschoben. Auch schob man Menschen aus der Türkei in den Iran und nach Syrien ab, aus Zypern in den Libanon, aus Spanien nach Marokko, aus Frankreich nach Italien, aus Kroatien nach Bosnien und Herzegowina, aus Ungarn nach Serbien und aus Lettland, Litauen und Polen nach Belarus.“

Amnesty nahm auch die Lage der Frauen in Europa in den Blick. In Polen, kritisiert die Organisation, schränkte eine Entscheidung des Verfassungs­gerichts aus dem Jahr 2021 den Zugang zu Schwangerschafts­abbrüchen weiter ein. „Gleichzeitig vermittelten NGOs etwa 44.000 Personen den Zugang zu (überwiegend im Ausland gelegenen) Einrichtungen, die Schwangerschafts­abbrüche vornahmen. Dies barg hohe Risiken, da die Hilfeleistung bei Schwangerschafts­abbrüchen strafbar war.“

Gewalt gegen Frauen steigt

Ungarn hätte neue Bestimmungen verabschiedet, wonach diejenigen, die einen Schwangerschafts­abbruch vornehmen lassen wollen, sich den „Herzschlag des Fötus“ angehört haben müssen. In der Slowakei wollten Abgeordnete ebenfalls den Zugang zu Schwangerschafts­abbrüchen beschränken, so Amnesty.

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In mehreren Ländern wurden die Einschränkungen beim Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen, etwa in den Niederlanden und in Deutschland. „In Spanien verabschiedete das Parlament ein Gesetz, mit dem sowohl die bisher erforderliche elterliche Zustimmung zu einem Schwangerschafts­abbruch bei 16‑ und 17‑Jährigen abgeschafft wurde als auch die obligatorische Beratung und Bedenkzeit.“ In Malta denke man darüber nach zu diskutieren, ob Schwangerschafts­abbrüche in Fällen erlaubt werden sollen, in denen das Leben oder die Gesundheit der Schwangeren gefährdet sei.

Das Ausmaß der Gewalt gegen Frauen und der häuslichen Gewalt sei nach wie vor alarmierend, warnt die Menschen­rechts­organisation. In Georgien würde etwa eine steigende Zahl an Femiziden registriert. „Mehrere Länder begannen, die Vergewaltigungs­gesetz­gebung zu reformieren und das Zustimmungs­prinzip gesetzlich zu verankern. Entsprechende neue Gesetze traten in Belgien, Finnland und Spanien in Kraft, während die Gesetzgeber in den Niederlanden weiter über diesbezügliche Gesetzesänderungen diskutierten.“

Polizei darf mehr

Amnesty warnt vor der Ausweitung der Befugnisse von Polizei und Nachrichten­diensten. „In Serbien strebte die Regierung die Einführung von Gesetzen an, die die biometrische Überwachung und Daten­verarbeitung vereinfachen würden. NGOs äußerten sich auch besorgt über Gesetzentwürfe in der Schweiz und in Irland: In der Schweiz gab es Pläne, die Befugnisse von Geheimdiensten auszuweiten, und Irland wollte den Einsatz von Gesichts­erkennungs­technologie im Gesetzesvollzug ermöglichen.“

Auch die Aushöhlung der richterlichen Unabhängigkeit und des Rechts auf ein faires Gerichts­verfahren schreite in einigen Ländern voran. „In Belarus erlaubten neue Gesetze in stärkerem Umfang, Ermittlungen und Verhandlungen in Abwesenheit der Angeklagten durchzuführen, und die Justiz setzte die strafrechtliche Verfolgung von Regierungskritiker*innen unvermindert fort.“

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Auch die Regierungen in Ungarn und Polen würden weiterhin auf ungerechtfertigte Disziplinarverfahren und Suspendierungen zurückgreifen, um Richterinnen und Richter sowie Staats­anwältinnen und Staatsanwälte ins Visier zu nehmen. „In der Türkei hatte die übermäßige Einflussnahme der Regierung auf die Justiz im Laufe der Jahre die richterliche Unabhängigkeit komplett ausgehöhlt, was zur Folge hatte, dass Menschen­rechts­verteidiger*innen, Aktivist*innen und Oppositionelle zur Zielscheibe unbegründeter Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen wurden.“

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Flüchtende misshandelt

Folter und andere Misshandlungen begleiteten den russischen Krieg in der Ukraine, so Amnesty. In anderen Ländern Osteuropas stünden Misshandlungen in Hafteinrichtungen auf der Tagesordnung. „Aus Kasachstan gab es Berichte über Fälle, in denen Elektroschocks angewandt und Inhaftierten mit Dampfbügeleisen Verbrennungen zugefügt worden waren.“ Laut offiziellen Angaben wären sechs Personen durch „rechtswidrige Verhörmethoden“ ums Leben gekommen.

Doch auch Grenzposten und Polizeikräfte an den EU‑Außengrenzen unterzogen Geflüchtete nach wie vor Miss­handlungen, die in vielen Fällen Folter gleichkamen, so Amnesty. In Italien würden zudem Gerichtsverfahren zu Folterfällen in Haft­einrichtungen fortgesetzt.

Amnesty warnt auch die europäischen Regierungen, Krisen zur Einschränkung von Rechten zu nutzen. „Die Behörden in Ungarn gewährten sich unter dem Vorwand des Kriegs in der Ukraine zusätzliche Befugnisse, um den Notstand zu verhängen. Lettland, Litauen und Polen verlängerten ihre Ausnahme­zustände an den Grenzen zu Belarus und beschränkten ohne Rechtfertigung den Zugang für Journalist*innen, NGOs und humanitäre Helfer*innen.“

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In der Türkei würden weiterhin terrorismus­bezogene Anklagen konstruiert, um Journalistinnen und Journalisten, Aktivistinnen und Aktivisten sowie Oppositionelle unter Druck zu setzen, so Amnesty. „Das Parlament verabschiedete ein neues Gesetz über Desinformationen, das den Behörden mehr Möglichkeiten einräumt, Social-Media-Unternehmen zum Löschen von Inhalten und der Herausgabe von Nutzer*innendaten zu zwingen.“

Versammlungsfreiheit bedroht

In Ländern des westlichen Balkans, aber auch andernorts häuften sich sogenannte SLAPP-Klagen – Verfahren ohne öffentliche Beteiligung – gegen Journalistinnen und Journalisten, die über organisiertes Verbrechen, Korruption und Kriegsverbrechen berichteten. „Bedenklich war der Einsatz von SLAPP-Klagen in Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Griechenland und Österreich, erschreckend häufig wurden solche Klagen jedoch in Kroatien, Serbien und Slowenien angestrengt.“

Amnesty sieht in Europa ebenfalls die Rechte auf Versammlungs­freiheit bedroht, da mehrere Länder „willkürliche oder unverhältnismäßige Verbote“ gegen friedliche Protest­veranstaltungen verhängen würden. Die Organisation nannte die serbische Teilrepublik (Srpska) in Bosnien und Herzegowina, Serbien, die Türkei. „Häufiger jedoch griffen die Behörden zu anderen Maßnahmen wie etwa Präventivhaft (Schweden), unverhältnis­mäßiger Gewalt­anwendung gegen Protestierende (Serbien), hohen Geldstrafen (Slowenien), willkürlichen Festnahmen (Griechenland) und ungerechtfertigten Entlassungen von Protest­teilnehmer*innen (Ungarn).“

Vor allem kritisierte Amnesty, dass viele Regierungen alles daran setzen würden, Akte des zivilen Ungehorsams durch Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten zu verhindern oder zu bestrafen. „In Finnland wurden beispielsweise Versammlungen rechtswidrig aufgelöst, und in Schweden lastete man Protestierenden schwere Straftaten wie z. B. Sabotage an. Großbritannien verabschiedete ein Gesetz, das die Polizei ermächtigte, Einschränkungen von Versammlungen durchzusetzen, wenn diese ihrer Ansicht nach eine Lärm­belästigung oder Störung darstellen. Das deutsche Bundes­verwaltungs­gericht schaffte einen Präzedenzfall mit seiner Entscheidung, dass Protestcamps durch das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Versammlungs­freiheit geschützt seien.“

Antisemitismus greift um sich

Die Türkei und Frankreich schränkten das Recht auf Vereinigungs­freiheit ein, indem sie versuchten, Vereinigungen aufzulösen, stellt Amnesty im Jahresreport fest. „Die türkischen Behörden wandten hierzu in überzogenem Umfang Anti­terror­bestimmungen an und nahmen eine Plattform gegen Femizide, eine zivilgesellschaftliche Organisation sowie eine der wichtigsten Oppositionsparteien (die HDP) ins Visier. Die französischen Behörden missbrauchten die Bestimmungen eines neuen Gesetzes über ‚republikanische Werte‘, um eine antifaschistische Gruppierung, zwei propalästinensische Gruppen und ein Kollektiv für Umweltrechte unter Druck zu setzen.“

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Antisemitische Vorfälle stiegen in mehreren Ländern gravierend, so Amnesty. Deutschland und Großbritannien wurden als Beispiele dieser Entwicklung genannt. Auch die Islamfeindlichkeit stieg, so unter anderem in Andorra, der Schweiz, Frankreich. In Belgien und der Schweiz fänden sich „starke Indizien für strukturellen Rassismus gegenüber Menschen afrikanischer Herkunft“. In Großbritannien würden schwarze Menschen weiterhin unverhältnismäßig oft von der Polizei angehalten und durchsucht. „In Deutschland stellte der Nationale Diskriminierungs- und Rassismusmonitor in einer Studie fest, dass Rassismus Bestandteil des Alltags ist.“

Rechte von LGBTI+ gefährdet

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Inter­geschlechtlichen (LGBTI+) sind in Europa noch besonders gefährdet – auch wenn es in einer Reihe von Ländern in Justiz oder Gesetzgebung „gewisse Fortschritte“ gegeben hätte, so Amnesty. Hier wurden Kroatien, Slowenien, die Schweiz, Spanien und Finnland genannt. „Einer der schwersten gewalttätigen Angriffe gegen LGBTI+ ereignete sich in der Slowakei, wo bei einem Schusswechsel vor einem Schwulenlokal zwei Personen starben und eine weitere verletzt wurde. Übergriffe oder Drohungen gegen LGBTI-Wortführer*innen gab es in Montenegro, Nordmazedonien und Polen“, heißt es im Amnesty-Report.

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