Keine Maskenpflicht mehr für Ärzte

Ampel lockert Testpflicht für Pflege- und Klinikpersonal – Kritik von Patientenschützern

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt die Entscheidung der Koalitionäre.

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verteidigt die Entscheidung der Koalitionäre.

Berlin. Die Ampelkoalition hat neben dem Wegfall der Maskenpflicht im Flugverkehr weitere Änderungen an den ursprünglichen Plänen für eine Neufassung des Infektionsschutzgesetz vereinbart. Auf Drängen der Krankenhäuser und der FDP wurde die Testpflicht für das Personal in Kliniken und Pflegeeinrichtungen gelockert. Statt täglicher Corona-Tests sind nur noch drei Tests pro Woche vorgeschrieben. Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, kritisierte diese Änderung scharf.

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„Es ist unverantwortlich, wenn die tägliche Testpflicht einem politischen Konsens geopfert wird“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Bei der Bundesregierung müssen endlich die Fakten entscheiden und nicht die Ideologie“, sagte Brysch.

Keine Maskenpflicht für Ärzte

Nur Testen verhindere die unkontrollierte Weitergabe des Virus. „Deshalb darf es in der Kranken- und Altenpflege kein löchriges Schutzkonzept geben“, mahnte er. Denn hier würden Millionen hilfsbedürftige Menschen versorgt, die sich selbst vor der Ansteckung nicht schützen könnten, so der Verbandsvorstand.

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Eine weitere Änderung sieht vor, dass Patientinnen und Patienten künftig nicht nur in Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maske tragen müssen, sondern auch in Arztpraxen. Anders als in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt die Maskenpflicht in den Praxen aber nicht für Ärztinnen und Ärzte und das sonstige Personal. Auf diesen ungewöhnlichen Kompromiss mussten sich die Ampelparteien einigen, weil die FDP die Ausdehnung der Maskenpflicht auf Mediziner und das Praxispersonal vehement abgelehnt hat. SPD und Grüne wollten alle Beschäftigten miteinbeziehen.

Lauterbach gibt Corona-Regeln für den Herbst bekannt
06.09.2022, Berlin: Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit, kommt mit Maske zu einem Pressestatement zum Infektionsschutz vor Beginn der Sitzung des Gesundheitsauschusses im Bundestag. Thema ist unter anderem die Maskenpflicht. Foto: Michael Kappeler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Masken in Bus und Bahn bleiben, Zugangsbeschränkungen für Innenräume möglich, Omikron-Impfstoffe – diese und weitere Corona-Pläne hat Lauterbach vorgestellt.

Die FDP argumentierte dem Vernehmen nach, es gehöre zum Selbstverständnis der Ärzte, die Patienten zu schützen, deshalb sei die Maskenpflicht hier unnötig. SPD und Grüne setzten allerdings durch, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) per Verordnung eine Maskenpflicht auch für das Praxispersonal durchsetzen kann, sollte es die Infektionslage erfordern.

Keine Maskenpflicht im Flugzeug

Die Ampelparteien einigten sich zudem darauf, künftig zur Einschätzung der Pandemielage nicht nur die Auslastung der Intensiv- und Normalstationen zu erheben, sondern auch die der Notaufnahmen. Die Grünen setzten durch, dass zusätzliche Kinderkrankentage (pro Kind 30, Alleinerziehende 60 Tage) für gesetzlich versicherte Eltern bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden können.

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Wie das RND bereits am Dienstagabend berichtet hatte, wurde auf Druck der FDP die ursprünglich geplante FFP2-Maskenpflicht im Flugverkehr wieder aus dem Entwurf gestrichen. Stattdessen gibt es nur noch eine Hintertür: Lauterbach kann bei einer gefährlichen Infektionslage die Maskenpflicht in Flugzeugen per Verordnung verhängen. Auch dann ist allerdings die Zustimmung aller Ressorts nötig, also auch die der FDP-geführten Ministerien.

Lufthansa: Maskenpflicht nicht mehr durchzusetzen

Lauterbach verteidigte das Vorgehen der Koalition. So habe die Lufthansa immer wieder erklärt, die Maskenpflicht nicht mehr durchsetzen zu können. Ohnehin sei die Lage in Flugzeugen eine andere als in Bussen und Bahnen, schließlich gebe es an Bord wirksame Filteranlagen, so der Minister. Das Risiko, sich zu infizieren, sei in Bussen und Bahnen sehr viel höher als im Flugverkehr. „Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Tragen von Masken in den Bussen und Bahnen sinnvoll und notwendig“, betonte Lauterbach.

Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, ist nötig, weil alle bisherigen Schutzregelungen mit dem 23. September auslaufen.

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