47-Jähriger in Untersuchungshaft

Anwälte beantragen Haftprüfung für „Querdenken“-Gründer Ballweg

"Michael Ballweg sofort freilassen!" steht auf dem Schild eines Teilnehmers einer "Querdenken"-Demonstration für den inhaftierten Gründer Ballweg. Zahlreiche Menschen haben vor der Justizvollzugsanstalt Stammheim gegen die Inhaftierung Ballwegs demonstriert. Die Anwälte des inhaftierten „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg wollen erreichen, dass der 47-Jährige schon bald auf freien Fuß kommt.

"Michael Ballweg sofort freilassen!" steht auf dem Schild eines Teilnehmers einer "Querdenken"-Demonstration für den inhaftierten Gründer Ballweg. Zahlreiche Menschen haben vor der Justizvollzugsanstalt Stammheim gegen die Inhaftierung Ballwegs demonstriert. Die Anwälte des inhaftierten „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg wollen erreichen, dass der 47-Jährige schon bald auf freien Fuß kommt.

Stuttgart. Die Anwälte des inhaftierten „Querdenken“-Gründers Michael Ballweg wollen erreichen, dass der 47-Jährige schon bald auf freien Fuß kommt. Am kommenden Montagnachmittag werde es einen von ihnen beantragten Haftprüfungstermin geben, sagte der Anwalt Alexander Christ der Deutschen Presse-Agentur. Ein Sprecher des Amtsgerichts Stuttgart bestätigte den Termin.

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Dabei solle geprüft werden, ob der dringende Tatverdacht und die Fluchtgefahr weiterhin bestehen, sagte Christ, der innerhalb eines Teams aus Anwälten die Medienarbeit übernommen hat. Sie seien zuversichtlich, dass Ballweg nach der Haftprüfung auf freien Fuß komme.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen Betrugs und Geldwäsche gegen Ballweg. Dieser sitzt seit dem 29. Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Nach Angaben aus Justizkreisen besteht der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro.

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„Querdenken“-Bewegung wird vom Verfassungsschutz beobachtet

Nach Angaben von Christ konnte das Team der Verteidiger mittlerweile Akteneinsicht nehmen. Daraus geht laut Christ hervor, dass Ballweg finanzielle Zuwendungen für sich verwendet haben soll. Diese seien auf verschiedenen Konten eingegangen. Um damit Ausgaben tätigen zu können, habe es diverse Umbuchungen gegeben. Daraus leite die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Geldwäsche ab, erklärte Christ.

Die „Querdenken“-Bewegung hat sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhänger demonstrieren immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischen Tendenzen.

RND/dpa

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