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Lohnuntergrenze soll auf 12 Euro steigen

Arbeitsminister Heil: „Die Menschen haben sich höheren Mindestlohn verdient“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beim SPD-Bundesparteitag CityCube Berlin. (Archivbild)

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beim SPD-Bundesparteitag CityCube Berlin. (Archivbild)

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verteidigt die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde gegen Kritik von Arbeitgebern. „Die Menschen haben sich den höheren Mindestlohn in Deutschland verdient“, sagte Heil am Mittwoch im „Morgenmagazin“ des ZDF. Die einmalige gesetzliche Anhebung sei mitnichten ein Angriff auf die Tarifautonomie.

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„Ich will, dass wir mehr Tarifbindung in Deutschland haben“, sagte der Minister. Nach der Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro werde wieder die Mindestlohnkommission entscheiden. „Dieser Schritt ist jetzt notwendig“, sagte Heil. Der Mindestlohn werde „armutsfester“.

Das Bundeskabinett will am Vormittag den höheren Mindestlohn auf den Weg bringen. Nach den Plänen des Bundesarbeitsministers sollen ab 1. Oktober mindestens zwölf Euro pro Stunde gezahlt werden. Derzeit liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 9,82 Euro. Im Juli steigt der Mindestlohn auf 10,45 Euro.

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Union: „Steigende Preise fressen die Erhöhung für untere Lohngruppen wieder auf“

Unmittelbar vor dem geplanten Kabinettsbeschluss für einen höheren Mindestlohn in Deutschland sind in der Union Zweifel an der Armutsfestigkeit der vorgesehenen zwölf Euro laut geworden.

„Die Koalition kann ihr Versprechen armutsfester Löhne mit der geplanten Mindestlohnerhöhung nicht einhalten“, sagte die CDU-Sozialpolitikerin Mareike Lotte Wulf der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Die steigenden Preise fressen die Erhöhung für die unteren Lohngruppen überproportional wieder auf, ohne dass die Regierung dagegen eine ausreichende Antwort parat hätte.“ An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett grünes Licht für die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro geben.

Wulf forderte: „Wichtig wäre jetzt, zügig Entlastungen zum Beispiel bei Energiekosten zu beschließen.“ Der Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zur Mindestlohnerhöhung führt an, auch im Niedriglohnbereich müsse eine Vollzeitbeschäftigung zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben befähigen. Steigende Lebenshaltungs- und Wohnkosten stellten in Frage, ob der bisherige Mindestlohn dafür geeignet sei.

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Seit 2015 gilt in Deutschland ein Mindestlohn. Er wird seitdem eigentlich in einer Kommission von Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften ausgehandelt. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat vereinbart, die Lohnuntergrenze einmalig per gesetzlicher Festlegung auf zwölf Euro anzuheben. Darüber muss nach dem Kabinett noch der Bundestag entscheiden.

RND/epd

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