Termin noch offen

Nach Wahlchaos: Bundestag beschließt Wahlwiederholung in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 ist in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen.

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 ist in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen.

Berlin. Die vergangene Bundestagswahl muss in Berlin zum Teil wiederholt werden. Das entschied der Bundestag am Donnerstagabend mit den Stimmen der Ampelkoalition. Wegen zahlreicher Pannen dürfen die Bürgerinnen und Bürger in 431 Wahlbezirken erneut entscheiden. Betroffen sind 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen.

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Wann die Wiederholung stattfinden wird, ist offen. Es wird erwartet, dass nach der Parlaments­entscheidung das Bundes­verfassungs­gericht angerufen wird.

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Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner betonte vor der Abstimmung: „In unserer Demokratie müssen alle Wählerinnen und Wähler das Vertrauen darin haben, dass ihre Stimme zählt.“ Deshalb müsse die Bundestagswahl in den entsprechenden Bezirken wiederholt werden.

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Der CDU ging die Wiederholung in 431 Wahlbezirken nicht weit genug. Der Unionsabgeordnete Patrick Schnieder sagte: „Es hat ein systemisches Versagen gegeben, dem kann man nicht mit kosmetischen Korrekturen beikommen.“

Chaotischer Verlauf der Bundestagswahl

Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirks­parlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.

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Über die Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird am kommenden Mittwoch das Berliner Verfassungs­gericht entscheiden. Es zeichnet sich ab, dass die Wahl des Landesparlaments komplett wiederholt wird.

RND/dpa

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