Nach Wahlfiasko 2021

Berliner Ampel will Wahlwiederholung einschränken – CDU kritisiert „Verzögerungstaktik“

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält eine komplette Wiederholung der „Berliner Pannenwahl“ für notwendig. Die Ampel in der Hauptstadt sieht das anders.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält eine komplette Wiederholung der „Berliner Pannenwahl“ für notwendig. Die Ampel in der Hauptstadt sieht das anders.

Berlin. Im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages herrscht dicke Luft. Grund ist ein Vorstoß der Ampel-Koalitionäre zur Berliner Pannen-Wahl vom September 2021, der die Union verärgert. Nachdem der Ausschuss in einem ersten Entwurf vorgeschlagen hatte, die Zweitstimmenwahl in mehr als 400 der 2256 Wahllokale wiederholen zu lassen, läuft ein neuer Vorschlag von SPD, Grünen und FDP nun auf eine deutlich niedrigere Zahl hinaus.

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In einer internen Mail heißt es: „Auch in Fällen, in denen die Wahlhandlung zwischen 18.30 und 18.45 beendet wurde, lässt sich nicht ohne Weiteres darauf schließen, dass die verspätete Schließung letztlich auf Wahlfehler zurückzuführen ist. Aus Sicht der Koalitionsfraktionen sollte deshalb der Anscheinsbeweis erst bei Schließung von Wahllokalen nach 18.45 Uhr zur Anwendung kommen.“

Verfassungsgericht hält Wiederholung der Wahlen in Berlin für erforderlich

Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor einem Jahr gab es zahlreiche Pannen. Der Landesverfassungsgerichtshof hat eine Einschätzung abgegeben.

Zudem sei eine Wahlwiederholung auch mit Erststimmen in den Wahlkreisen Berlin-Reinickendorf und Berlin-Pankow wegen „Zweifel an der Mandatsrelevanz“ nicht erforderlich. In Reinickendorf hatte Monika Grütters (CDU) die meisten Erststimmen erhalten. In Pankow machte Stefan Gelbhaar von den Grünen das Rennen.

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CDU sieht „Verzögerungstaktik“ bei Prüfung von Neuwahlen

Am 26. September 2021 wurden in Berlin auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Es gab massive Probleme, etwa falsche oder fehlende Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, die zeitweise Schließung von Wahllokalen, teils stundenlange Wartezeiten. Mancherorts stimmten Wähler nach 18.00 Uhr oder auf eilig kopierten Stimmzetteln ab, weil Nachschub fehlte. Der Verfassungsgerichtshof von Berlin hatte am Mittwoch erklärt, er halte auf Basis einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl für erforderlich.

Nach der Feststellung des Verfassungsgerichtshofs, dass die bisher bewiesenen Wahlfehler nur die Spitze des Eisberges seien, müsse geprüft werden, „ob nicht auch hinsichtlich der Bundestagswahl in allen zwölf Berliner Bundestagswahlkreisen die Wahl komplett wiederholt werden muss“, sagte Patrick Schnieder (CDU), Obmann der Union im Wahlprüfungsausschuss des Bundestages. Zuvor war entschieden worden, eine für diesen Donnerstag geplante Sitzung des Ausschusses abzusagen. Leider habe die darauf bestanden, die Entscheidung über einen Beschlussvorschlag zu vertagen, sagte Schnieder. Mit dieser „Verzögerungstaktik“ untergrabe sie das Vertrauen in die Integrität des Verfahrens.

RND/dpa

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