Bürgerschaftswahl Bremen 2023: Fragen und Antworten zur Briefwahl
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Verschiedene Stimmzettel stecken in einem Umschlag zur Briefwahl.
© Quelle: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Die Briefwahl ermöglicht es Wählerinnen und Wählern, ihre Stimme per Post abzugeben, ohne am Wahltag persönlich im Wahlbüro erscheinen zu müssen. Diese Möglichkeit steht auch Wahlberechtigten in Bremen und Bremerhaven für die Bürgerschaftswahl am 14. Mai zu. Was es dabei zu beachten gibt, fassen wir hier zusammen.
Fragen und Antworten im Überblick
- Wie funktioniert die Briefwahl zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023?
- Welche Dokumente gehören zu den Briefwahlunterlagen?
- Wie funktioniert die Briefwahl?
- Welche Fristen müssen beachtet werden?
- Keine Wahlunterlagen erhalten – was tun?
- Kann ich direkt im Wahlamt wählen?
Wie funktioniert die Briefwahl zur Bürgerschaftswahl Bremen 2023?
Um per Briefwahl an der Bremischen Bürgerschaftswahl teilzunehmen, müssen Wahlberechtigte zunächst einen Wahlschein beantragen. Der Wahlschein ist Teil der Briefwahlunterlagen. Am einfachsten lassen sich diese über die Wahlbenachrichtigung anfordern, die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern in der Regel bis spätestens drei Wochen vor der Wahl per Post zugestellt wird. Auf der Rückseite findet sich ein Vordruck, der ausgefüllt an die Post übergeben werden muss.
Alternativ kann der Antrag auf Zustellung der Wahlunterlagen per E-Mail, Fax oder persönlich beim zuständigen Wahlamt gestellt werden. Allerdings weist die Stadt Bremen in einem Online-FAQ darauf hin, dass die persönliche Antragstellung bei der Bürgerschaftswahl 2023 nur nach terminlicher Vereinbarung erfolgen kann.
Nach Übermittlung des unterschriebenen Antrags werden die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. In der Regel sollten Antragstellerinnen und Antragsteller die Unterlagen innerhalb von drei bis sieben Tagen erhalten. Die darin enthaltenen Dokumente müssen sorgfältig ausgefüllt und rechtzeitig an das zuständige Wahlbüro geschickt werden.
Welche Dokumente gehören zu den Briefwahlunterlagen?
Folgende Dokumente sind in den Briefwahlunterlagen enthalten:
- Wahlschein
- amtlicher Stimmzettel (je nach Wahl auch mehrere Stimmzettel)
- blauer Stimmzettelumschlag (je nach Wahl auch mehrere Stimmzettelumschläge)
- roter Wahlbriefumschlag
- Merkblatt mit Informationen rund um die Briefwahl
Wie funktioniert die Briefwahl?
Die Briefwahl selbst unterscheidet sich kaum von der Stimmabgabe im Wahllokal. Wichtig ist lediglich, die Unterlagen korrekt auszufüllen, in die vorgesehenen Umschläge zu legen und die Fristen einzuhalten.
- Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Umschlag.
- Der zugeklebte blaue Umschlag kommt zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein (Ort, Datum und Unterschrift) in den roten Umschlag.
- Der rote Briefwahlumschlag muss per Post an das zuständige Wahlamt geschickt werden. Die Adresse ist bereits auf dem Umschlag vorgedruckt. Alternativ kann der Briefwahlumschlag auch direkt in den Briefkasten der zuständigen Verwaltung geworfen werden.
Da der Wahlbriefumschlag vorfrankiert ist, muss keine Adresse notiert und keine Briefmarke auf den Umschlag geklebt werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Brief auf normalem Postweg befördert wird. Für Einschreiben oder Sendungen aus dem Ausland fallen entsprechende Kosten an.
Welche Fristen müssen beachtet werden?
Der Antrag für die Zustellung der Wahlunterlagen muss spätestens bis Freitag, 12. Mai 2023, 18 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Wer nach dieser Frist noch einen Antrag stellen möchte, muss einen begründeten Ausnahmefall nachweisen. Das kann zum Beispiel bei einer Erkrankung ein ärztliches Attest sein. Die Frist für Ausnahmefälle endet am 14. Mai um 15 Uhr.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen spätestens bis zum Wahltag, Sonntag, 14. Mai 2023, 18 Uhr, bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Es ist auch möglich, die Wahlunterlagen persönlich beim Wahlamt abzugeben.
Keine Wahlunterlagen erhalten – was tun?
Wer nach Ablauf der üblichen Zustellungsdauer keine Wahlunterlagen erhalten hat, sollte sich beim zuständigen Wahlamt melden (am besten persönlich) und einen neuen Wahlschein beantragen. Die Frist hierfür endet am Samstag, 13. Mai um 12 Uhr.
Kann ich direkt im Wahlamt wählen?
Im Rahmen der Briefwahl ist es auch zulässig, sich die Unterlagen persönlich im Wahlamt (Termin erforderlich) aushändigen zu lassen. In diesem Fall ist es in der Regel möglich, vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt abzugeben.