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Entscheidung des höchsten Finanzgerichts

Soli-Zuschlag nicht gekippt: Bundesfinanzhof weist Klage ab

Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro.

Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro.

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München. Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen den Solidaritätszuschlag abgewiesen. Die Abgabe ist nicht verfassungswidrig, entschied der IX. Senat des höchsten deutschen Finanzgerichts am Montag. Damit kann die Bundesregierung weiter jährliche Soli-Einnahmen in zweistelliger Milliardenhöhe einplanen.

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„Im vorliegenden Fall ist das Gericht nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt“, sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling - gegen die Steuerbescheide dieser beiden Jahr richtete sich die Klage. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht. Laut Urteil hat der Bund schlüssig dargelegt, dass die Wiedervereinigung weiter erhöhten Finanzbedarf verursacht, auch wenn die früheren Solidarpakte zur Finanzierung der Einheitslasten ausgelaufen sind.

Soli-Zuschlag wird vom höchsten Steuergericht geprüft
ARCHIV - 14.11.2019, Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin: Der Posten Solidaritätszuschlag ist auf einer Lohnabrechnung zu sehen. Der Bundesfinanzhof verhandelt am Dienstag (ab 10.00 Uhr) darüber, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Bundesfinanzhof verhandelt am Dienstag darüber, ob der Solidaritätszuschlag noch verfassungsgemäß ist. Ein Ehepaar hat gegen die Zusatzabgabe geklagt.

Geklagt hat ein älteres Ehepaar aus Aschaffenburg. Es wollte mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler den Soli zu Fall bringen. Die Klage fußte auf zwei Argumenten: Der Solidaritätszuschlag sollte die Lasten der deutschen Einheit finanzieren, doch dieser Zweck ist seit 2019 entfallen. Damals lief der Solidarpakt II aus, eine Sonderfinanzierung der ostdeutschen Länder gibt es seither nicht mehr. Die Einnahmen des Bundes aus dem Soli beliefen sich laut BFH auf zuletzt noch elf Milliarden Euro.

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Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes?

Darüber hinaus warfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss, die große Mehrheit jedoch nicht.

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätsausgleichs aus dem Jahr 2019 hatte die damalige große Koalition beschlossen, dass nur noch Besserverdiener - die oberen zehn Prozent der Einkommen - den Zuschlag zahlen müssen. Die übrigen neunzig Prozent der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollen ausgenommen bleiben. Nach Angabe des Anwalts der Kläger zahlen noch etwa 2,5 Millionen Menschen den Soli.

Zumindest stillschweigend wurde die Klage von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) unterstützt, der den Soli ohnehin abschaffen will. Das Ministerium war dem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof ursprünglich beigetreten. Das ist in Fällen üblich, in denen das Ministerium eine Klage zurückweist. Lindner hatte das jedoch rückgängig gemacht, das Finanzministerium ist an dem Soli-Verfahren nicht mehr beteiligt.

Unionsfraktionsvize: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des Solis bleibt

Die CDU hat die Bundesregierung davor gewarnt, das Urteil des Bundesfinanzhofes zum Solidaritätszuschlag als Freibrief für eine lockere Haushaltspolitik zu verstehen. „Die Entscheidung des Bundesfinanzhofes kann die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags nicht ausräumen“, sagte Fraktionsvize Mathias Middelberg (CDU) am Montag der Deutschen Presse-Agentur. Tatsächlich habe das oberste Finanzgericht den Soli nur für „noch“ verfassungsmäßig erklärt. Die Verfassungsmäßigkeit bleibe aber davon abhängig, dass der Bund einen besonderen Finanzbedarf für die Herstellung der deutschen Einheit nachweise. „Insofern ist absehbar, dass die Berechtigung des Soli auslaufen wird“, sagte Middelberg.

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„Die Kläger behalten nun die Möglichkeit, gegen die BFH-Entscheidung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen“, gab Middelberg zu bedenken. An die Adresse von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sagte er: „Lindner wird dies in seiner Haushaltsplanung zu berücksichtigen haben und sollte entsprechende Vorsorge treffen. Schließlich klagt ja auch die FDP selbst gegen den Solidaritätszuschlag.“

RND/dpa

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