Nach Klagen zweier Offiziere

Bundesgericht bestätigt: Corona-Impfpflicht für Soldaten bleibt bestehen

Das Bundesverwaltungsgerichtes verhandelt über die verpflichtende Corona-Impfung von zwei Soldaten.

02.05.22: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Impfpflicht gegen das Coronavirus in der Bundeswehr bestätigt. Dies hat der 1. Wehrdienstsenat des Verwaltungsgerichts in Leipzig entschieden. Er wies am Donnerstag die Beschwerden von zwei Offizieren der Luftwaffe gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in die sogenannte Duldungspflicht zurück.

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Die Offiziere der Luftwaffe hatten zuvor gegen die Aufnahme der Corona-Schutzimpfung in eine Liste von Impfungen, die für Soldatinnen und Soldaten verbindlich sind, geklagt. Sie sahen ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt. Zudem seien die Impfstoffe nicht ausreichend erforscht.

Zuvor hatten die Beteiligten ihre Plädoyers gehalten. Die „unselige Duldungspflicht muss gekippt werden“, betonte der Rechtsanwalt der Kläger, Wilfried Schmitz, in seinem Schlussvortrag. Bei der Impfung handele es sich um ein gefährliches Experiment, dass mit der Würde des Menschen und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar sei. Die Impfung habe keinerlei Nutzen aber eine Impfschadenswelle verursacht, zumal die Omikron-Variante bei weitem milder sei als alle vorherigen Varianten.

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Impfungen schützen vor Covid-19

Gesundheitsbehörden und Studien weltweit zeigen ein anderes Bild. Corona-Impfungen haben nach Expertenangaben allein im ersten Pandemiejahr fast 20 Millionen Covid-19-Tote verhindert. Die Zahl der ohne Impfungen erwarteten Todesfälle habe sich mehr als halbiert, schreiben Forschende des Imperial College London in der Fachzeitschrift „The Lancet“. Die zugelassenen Corona-Impfstoffe sind wirksam, verträglich und sicher. Das betont die Weltgesundheitsorganisation (WHO), Zulassungsbehörden und Prüfgremien weltweit – darunter auch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA), das in Deutschland für die Sicherheit von Impfstoffen zuständige Paul-Ehrlich Institut (PEI) und auch die Ständige Impfkommission (Stiko). Die überwiegende Mehrheit der bekannten Nebenwirkungen von Covid-19-Impfstoffen ist mild und von kurzer Dauer, betonen die Gremien, die auch dafür zuständig sind, Verdachtsfälle zu prüfen.

Kurzfristige Impfreaktionen sind beispielsweise Schmerzen an der Einstichstelle, Muskel­schmerzen oder Fieber. Über solche Symptome berichten Geimpfte sehr häufig. Sie klingen aber in der Regel nach kurzer Zeit wieder ab. Schwerere Nebenwirkungen können auch vorkommen. Aber ernsthafte Sicherheitsprobleme sind äußerst selten, betont etwa die EMA. Von Impfkomplikationen oder schwereren Nebenwirkungen ist die Rede, wenn der Gesundheits­zustand der geimpften Person deutlich belastet wird. Selten heißt: Einige wenige Fälle kommen auf rund 100.000 Geimpfte.

Corona: 94 Prozent der Soldaten immunisiert

Laut Verteidigungsministerium liegt der Anteil geimpfter und genesener Soldaten und Soldatinnen, die über eine aktuell vollständige Immunisierung verfügen, bei 94 Prozent. Die Impfquote der Soldatinnen und Soldaten in den Auslandseinsätzen beträgt demnach 100 Prozent. Bislang habe es unter den 183.638 Soldatinnen und Soldaten rund 60.000 Corona-Fälle gegeben.

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Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegen sprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen“ auf. Für diese Impfung besteht demnach seitdem eine sogenannte Duldungspflicht. Wer sich dem Impfschema widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

RND/dpa/she

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