200-Milliarden neue Schulden

Bundesrat gibt grünes Licht für mehrere Entlastungsmaßnahmen

Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

Das Thema „Energiekrise“ brennt allen unter den Fingern.

Die Energiekrise und ihre Folgen haben die Sitzung des Bundesrats am Freitag dominiert: Die Länder gaben grünes Licht für mehrere von der Bundesregierung geplante Entlastungsmaßnahmen. Unter anderem darf der Bund nun 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, um die Preise für Gas und Strom zu drücken. Außerdem wählte die Länderkammer einen neuen Präsidenten, und es gab gute Nachrichten für Fußballfans. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Zur Dämpfung der Gas- und Strompreise sowie für Unternehmenshilfen darf der Bund 200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen. Die Kredite sollen außerhalb des normalen Bundeshaushalts über ein sogenanntes Sondervermögen laufen. Details zu den geplanten Energiepreisbremsen sind allerdings noch offen. Bisher hat die Bundesregierung eine Einmalzahlung auf den Weg gebracht: Im Dezember sollen die Gasabschlagszahlungen übernommen werden. Eine Expertenkommission hat zudem vorgeschlagen, dass für Unternehmen im Januar und private Haushalte ab März oder April eine Preisbremse gelten soll.

Einmalige Zahlung von 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner

Zum Ausgleich hoher Energiekosten erhalten Rentnerinnen und Rentner Anfang Dezember einmalig 300 Euro. Etwa 20 Millionen Renten- und Versorgungsbezieher profitieren von der Finanzspritze – sie waren bei einer früheren Einmalzahlung für Berufstätige außen vor geblieben. Das Geld wird automatisch ausgezahlt. Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
So ändern sich die Preise im November für Verbraucherinnen und Verbraucher
ARCHIV - 02.06.2022, Sachsen, Leipzig: Eine Einkaufskiste mit Lebensmitteln steht auf einem Küchentisch, während eine Frau Euro-Banknoten in den Händen hält. Die hohe Inflation bremst einer Umfrage zufolge viele Sparer in Deutschland aus. (zu dpa «Umfrage: Nur noch jeder Zweite kann aktuell noch sparen») Foto: Hendrik Schmidt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Ab November müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher an einigen Stellen auf steigende Kosten vorbereiten. Doch es gibt auch gute Nachrichten.

Auch für Wohngeldempfänger sowie viele Studierende und Azubis billigten die Länder weitere Hilfen: Sie bekommen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss. Allein lebende Wohngeldempfänger erhalten einmalig 415 Euro. Ein Zweipersonenhaushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Auszubildende, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.

Keine Erhöhung der Klimaabgaben im Jahr 2023

Die Klimaabgabe beim Heizen und Tanken wird wegen der hohen Energiepreise im kommenden Jahr nicht erhöht. Die Ausweitung von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt erst zum 1. Januar 2024. Der sogenannte CO₂-Preis macht Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas teurer und soll helfen, den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu senken. Ab 2023 gilt er auch für die Verbrennung von Braunkohle in Kraftwerken. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO₂-Preis ab 2024 zahlen.

Um ein Loch von rund 17 Milliarden Euro zu stopfen, bekommen die Krankenkassen im nächsten Jahr zusätzliches Geld vom Bund. Die Versicherten müssen sich auf leicht steigende Beiträge einstellen. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begründete die Probleme der Kassen mit der Pandemie, dem demografischen Wandel und mit dem medizinischen Fortschritt. Für die Versicherten werden die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – um voraussichtlich 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent angehoben.

Mehr Hilfen für kleine Betriebe

Der Bundesrat fordert wegen der hohen Energiepreise mehr staatliche Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien und Einzelhandel. Sie sollen Hilfen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm beantragen können, das bisher auf die Industrie ausgerichtet ist. Das Programm unterstützt Unternehmen, die stark gestiegene Energiekosten wegen des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

Die Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung für ein neues Bürgergeld. Der Bundesrat forderte die Ampelregierung auf, die Kosten zu überprüfen und Mehrkosten für Kommunen und Länder auszugleichen. Die Bürgergeldreform soll das bisherige Hartz-IV-System in Deutschland ablösen. Ziel ist, dass sich Betroffene stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Tschentscher wird neuer Präsident des Bundesrats

Die Länderkammer wählte Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher zu ihrem neuen Präsidenten. Der 56 Jahre alte Sozialdemokrat löst am 1. November Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) ab. Die Bundesratspräsidenten sind jeweils für ein Jahr gewählt. Die traditionell einstimmige Wahl folgt einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Der Bundesratspräsident gilt in der inoffiziellen protokollarischen Rangfolge als vierthöchster Repräsentant des Staates – hinter dem Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem Bundeskanzler.

Spiele der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar dürfen Fans auch nach 22 Uhr noch im Freien gemeinsam gucken. Der Bundesrat segnete eine Ausnahme von den sonst geltenden Lärmschutzregeln ab. Public-Viewing-Veranstaltungen dürfen nun auch genehmigt werden, wenn sie bis in die Nachtstunden gehen. Die WM findet vom 20. November bis zum 18. Dezember im Emirat statt, die späteste Anstoßzeit ist 20 Uhr (MESZ). Public-Viewing-Veranstaltungen müssen vom Ausrichter beantragt und von den Kommunen zugelassen werden.

Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige

RND/dpa

Mehr aus Politik

 
 
 
 
 
Anzeige
Anzeige
Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Outbrain UK Ltd, der den Artikel ergänzt. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen.

 

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unseren Datenschutzhinweisen.

Letzte Meldungen

 
 
 
 
 
 
 
 
 

Spiele entdecken