Ampel passt Bürgergeldgesetz an – um eine Blockade im Bundesrat abzuwenden
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Ein Mann verlässt die Agentur für Arbeit. Das Bürgergeld soll nach dem Willen der Ampel-Koalition die bisherige Grundsicherung Hartz IV ablösen.
© Quelle: picture alliance / dpa
Berlin. Die Ampelkoalition hat am Freitag Verschärfungen beim Gesetz zur geplanten Bürgergeldreform vereinbart. So sollen statt der tatsächlichen Heizkosten von Leistungsbeziehenden lediglich die Kosten in angemessener Höhe übernommen werden. Das geht aus einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung sah kein Grenze für die Kostenübernahme vor. Auch der Umzug in eine teurere Wohnung innerhalb der zweijährigen Karenzzeit soll erschwert werden.
Bundesrat muss Gesetz zustimmen
Der Bürgergeldsprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Jens Teutrine, sagte dem RND: „Es ist richtig, dass niemand in Deutschland frieren sollte, aber es darf nicht sein, dass in Einzelfällen ohne Rücksicht auf die Heizkostenabrechnung – beispielsweise bei geöffnetem Fenster – auf vollem Anschlag geheizt werden kann.“ Diese Forderung der FDP teilten einige der CDU-geführten Länder, „sodass wir mit der Änderung auch eine Hand ausstrecken, die der Bundesrat annehmen sollte“, sagte er.
Der Bundestag stimmt am kommenden Donnerstag über das Gesetz ab. Im nächsten Schritt muss der Bundesrat darüber entscheiden – und da könnte es für die Ampel gefährlich werden: Die Union hat bereits damit gedroht, dem Gesetz in der ursprünglichen Form im Bundesrat nicht zustimmen zu wollen. Die Unionsländer spekulieren darauf, dass das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat landet. Über eine geänderte Fassung müsste erneut der Bundestag und schlussendlich der Bundesrat entscheiden. Ob das Bürgergeld zum 1. Januar und damit auch die Regelsatzerhöhung umgesetzt werden kann, ist daher fraglich.
Kritik der Union
Die Kritik der Unionsparteien dreht sich nicht um die Regelsatzerhöhung auf 502 Euro, dahingehend herrscht Konsens. Die Christdemokraten sehen das Prinzip „Fördern und Fordern“ nicht mehr erfüllt, weil es beim Bürgergeldsystem in erster Linie um Weiterbildung geht, statt Menschen so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ebenso halten sie die Schonvermögen von bis zu 60.000 Euro pro Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied für zu hoch und kritisieren die Reduzierung der Sanktionen in den ersten sechs Monaten.