Bundesregierung will Vergabeverfahren für Bundeswehr beschleunigen
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10.03.2015, Sachsen, Marienberg: Soldaten des Panzergrenadierbataillons 371 zeigen ihre Ausrüstung, die vor einem Schützenpanzer Marder liegt. Diese Einheit war ein Teil der Nato-Speerspitze oder Very High Readiness Joint Task Force (VJTF). Der Bundesrat befasst sich in seiner Sitzung am 10. Juni u.a. mit dem Thema Grundgesetzänderung zum geplanten Sondervermögen der Bundeswehr.
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Berlin. Die Bundesregierung will mit einer beschleunigten Beschaffung die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr stärken. Konkret sind einfachere Vergabeverfahren geplant. Das Wirtschaftsministerium gab dazu in enger Abstimmung mit dem Verteidigungsministerium einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr.
Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehraufrüstung
In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei.
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Geplant ist eine Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Der Bundeswehr solle es ermöglicht werden, für einen beschränkten Zeitraum vergaberechtliche Erleichterungen anzuwenden, um die Vergabe öffentlicher Aufträge zu beschleunigen. Kooperationsprogramme mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sollen vereinfacht genutzt werden können. Damit solle zeitnah die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gestärkt werden können.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hatten Bundestag und Bundesrat ein 100 Milliarden Euro schweres Sonderprogramm zur Ausrüstung einer einsatzfähigen Bundeswehr beschlossen. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren etwa neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden.
Im Mai war im Bundeskabinett bereits ein Eckpunktepapier für Änderungen am Vergaberecht Thema. Bisher gibt es oft langwierige Verfahren.
RND/dpa