Es brauche „sehr gute Argumente“

Lauterbach will EU-Kommission mit Gutachten von der Cannabis-Legalisierung überzeugen

Hanf-Pflanzen einer Cannabis-Plantage.

Hanf-Pflanzen einer Cannabis-Plantage. (Symbolbild)

Berlin. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Pläne für eine kontrollierte Legalisierung von Cannabis mit einem Gutachten absichern. In vertraulichen Gesprächen mit der EU-Kommission zeige sich, dass „sehr gute Argumente“ benötigt würden, um sie vom eingeschlagenen Weg zu überzeugen, sagte der SPD-Politiker am Dienstag in Berlin.

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Neben den Gesetzesvorbereitungen solle daher ein wissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben werden. Deutlich gemacht werden solle die Erreichbarkeit der Ziele, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und zugleich den Konsum insgesamt nicht auszudehnen sowie einen besseren Kinder- und Jugendschutz zu erreichen.

Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis beschlossen

Nach den Plänen der Ampel-Koalition sollen Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol künftig rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.

Im zweiten Halbjahr 2023 soll über Legalisierung abgestimmt werden

Lauterbach sagte, er sei fest davon überzeugt, dass dies auf der Basis des Gutachtens dargestellt werden könne. Verzögerungen dadurch werde es nicht geben. Der Gesetzentwurf dürfte voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2023 fertig sein. Wenn es gut laufe, könne er dann in der zweiten Hälfte des Jahres in den Bundestag kommen.

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Das Kabinett hatte Ende Oktober Eckpunkte für die von der Koalition geplante kontrollierte Abgabe beschlossen. Cannabis und der Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) sollen demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Erwerb und Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis sollen straffrei, privater Eigenanbau in begrenztem Umfang erlaubt und ein Verkauf an Erwachsene in „lizenzierten Fachgeschäften“ und möglicherweise auch Apotheken möglich werden.

Ein Gesetz will Lauterbach aber nur auf den Weg bringen, wenn die Pläne einer europa- und völkerrechtlichen Prüfung in Brüssel standhalten.

RND/dpa

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