Straflose Maskengeschäfte: dringender Handlungsbedarf
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Mark Hauptmann im Sommer 2020, als er noch für die CDU im Bundestag saß.
© Quelle: imago images/Christian Spicker
Der Skandal im Frühjahr 2021 war gewaltig. Während die Republik im zweiten Jahr mit dem verflixten Coronavirus und den politischen Folgen rang, wurde ruchbar, dass Unions-Parlamentarier vornehmlich damit beschäftigt waren, aus der Not ein Geschäft zu machen – genauer: ein Maskengeschäft. Sie kassierten Provisionen in Millionenhöhe.
Ein Jahr später ist die Ernüchterung groß. Gewiss, einige Parlamentarier haben ihre Mandate niederlegen müssen. Politische Karrieren verliefen nicht so wie erhofft, sondern fanden ein jähes Ende. Nur: Juristisch ist wenig passiert. Niemand wurde verurteilt oder sitzt gar im Gefängnis. Das ist nicht hinnehmbar.
Keine Einsicht zu erwarten
Es mag eine Grauzone geben zwischen legitimen Kontakten von Abgeordneten und Behörden im Interesse einer sinnvollen Sache – und unlauteren Geschäften im Eigeninteresse wie etwa der Produktion und Vermittlung von medizinischen Corona-Masken. Daraus zulasten der Allgemeinheit Millionengewinne zu ziehen liegt jedenfalls weit jenseits dieser Grauzone. Gut, dass die Ampelkoalition jetzt handeln und derlei künftig einen Riegel vorschieben will.
Von den Betroffenen ist Einsicht nämlich nicht zu erwarten. Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Mark Hauptmann begrüßte die Einstellung der Ermittlungen gegen ihn stattdessen mit der Begründung: Ich bin unschuldig. Ja, der Thüringer ging noch weiter, indem er seine politische Zukunft „derzeit bewusst unbestimmt und offen“ ließ. Mit anderen Worten: Der Mann spielt bereits mit dem Gedanken an ein Comeback. Dass Leute wie er in deutschen Parlamenten nichts zu suchen haben, hat Hauptmann bis heute nicht begriffen. Da hätte die Justiz dem Erkenntnisprozess gern ein bisschen nachhelfen dürfen.