Vorwürfe gegen Justizministerium

Freifahrtschein für Hate-Speech: Darf Twitter Löschpflichten offiziell umgehen?

Das Twitter-Konto von Elon Musk (@elonmusk) wird auf einem Smartphone mit Twitter-Logo im Hintergrund angezeigt.

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Hat Twitter eine Absprache mit dem Bundesjustizministerium, einen Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ignorieren zu dürfen? Der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun meint, ja. Grund dafür ist ein Schreiben des US-Konzerns, das dem Juristen vorliege. Darin sage das Ministerium zu, Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) nicht gegenüber Twitter durchzusetzen. Einen Screenshot von dem Text postete Jun auf Twitter.

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Er habe die Information erst kurz vor Prozessbeginn erhalten. Er und sein Mandant Michael Blume werfen dem US-Konzern vor, Fake-News und Hassposts nicht ausreichend zu löschen. Blume ist Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg.

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Bundesjustizministerium bestreitet Absprache

Auf Anfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) bestreitet das Bundesjustizministerium, dass es eine Absprache mit Twitter gibt. Es handle sich hingegen um eine sogenannte Stillhaltezusage, die das zuständige Bundesjustizministerium gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln getätigt habe. Dort klagt Twitter gegen einzelne Teile des Netzwerksdurchsetzungsgesetzes. Der Kurznachrichtendienst sei der Auffassung, dass er sich an einzelne Teile des Gesetzes nicht halten muss. Es geht dabei um die Meldepflicht und die Pflicht zur Einrichtung eines Gegenvorstellungsverfahrens.

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Twitter will illegale Inhalte nicht melden

Die Meldepflicht schreibt Betreibern vor, das Bundeskriminalamt über illegale Inhalte zu informieren. Die Pflicht zur Einrichtung eines Gegenvorstellungsverfahrens wird wichtig, wenn Nutzerinnen, Nutzer und Betreiber sich nicht einig sind, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen. „Der Nutzer kann hierbei einen Antrag an den Anbieter stellen und eine Überprüfung seiner Entscheidung verlangen“, erklärt Rechtsanwalt Robin Tafel. Er arbeitet in einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei. Das Ergebnis sei dann vom Betreiber zu begründen.

Zusage gilt bis zur Entscheidung

Mit der Stillhaltezusage verpflichtet sich das Ministerium, die Teile des NetzDG, die Twitter anzweifelt, nicht gegenüber dem Konzern durchzusetzen. Laut BMJ gilt die Zusage, bis über den Antrag von Twitter vor dem Verwaltungsgericht entschieden ist. Sie sei durch das Gericht angeregt worden, teilte das Bundesjustizministerium dem RND mit.

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Experte Tafel findet nicht, dass der Staat mit der Zusage vor Twitter einknickt. Sollte Jun tatsächlich erst kurz vor dem Prozess von der Vereinbarung erfahren haben, könne er seine Empörung jedoch durchaus verstehen. Da Twitter wegen der Zusage des Ministeriums keine Gegenvorstellung anbieten muss, müssten Betroffene klagen, so Tafel gegenüber dem RND. Das wiederum dürfte wohl viele Menschen davon abhalten, ihre Rechte geltend zu machen.

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Andere soziale Netzwerke klagten auch

Das NetzDG ist seit 2017 in Kraft und soll gegen Hass und Fake-News im Netz wirken. Es verpflichtet die Betreiber von sozialen Netzwerken, bestimmte Inhalte eigenständig zu löschen. Auch Youtube, Facebook und Tiktok klagten schon gegen Teile des NetzDG.

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