Gegen Überwachung am Arbeitsplatz: DGB und Datenschützer begrüßen SPD-Vorstoß
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Digitale Technologie ermöglicht es Unternehmen, Beschäftigte umfassend zu überwachen. Das wollen zwei SPD-geführte Ministerien nun ändern.
© Quelle: IMAGO/Westend61
Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der FDP-Fraktion im Bundestag haben sich hinter einen Plan von Innenministerin Nancy Faeser und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) gestellt, die der digitalen Überwachung am Arbeitsplatz mit einem neuen Gesetz Einhalt gebieten wollen. „Weil die Daten der Beschäftigten ein hochsensibles Gut sind, braucht es einen zuverlässigen Schutz“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Und führte aus: „Bei jeder Verarbeitung von Beschäftigtendaten ist sorgfältig abzuwägen, ob sie zu dem Zweck überhaupt gebraucht werden und notwendig sind.“
In der Debatte um digitale Technologien in der Arbeitswelt war es zuletzt viel um die verblüffenden Fähigkeiten künstlicher Intelligenzen (KI) wie etwa der Software ChatGPT gegangen. Doch ihr Einsatz birgt auch Risiken. Etwa können manche von ihnen Unternehmen dazu befähigen, Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber zu überwachen, einzuschätzen und ihre Leistung zu protokollieren.
Dauerhafte Überwachung soll nur in Ausnahmen zulässig sein
Der Gesetzentwurf von Faeser und Heil, der dem RND vorliegt, sieht daher vor, dass „Maßnahmen einer dauerhaften Überwachung nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen zulässig sein“ sollen, „um wichtigen Einsatzzwecken, wie etwa der Sicherheit von Beschäftigten oder dem Arbeitsschutz, zu dienen“. Ein Beispiel dafür sei der Einsatz in besonderen Gefahrensituationen, wie etwa bei der Feuerwehr.
Lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern oder Programme, die Menschen im Bewerbungsprozess anhand pseudowissenschaftlicher Kriterien kategorisieren und diskriminieren, sind mit der FDP nicht zu machen.
Maximilian Funke-Kaiser,
digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag
Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, begrüßte die Initiative. „Künstliche Intelligenz oder sonstige Werkzeuge sollen einen positiven Beitrag in der Arbeitswelt leisten und niemals die Überwachungsfantasien einzelner Vorgesetzter befriedigen“, begründete Funke-Kaiser. „Lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern oder Programme, die Menschen im Bewerbungsprozess anhand pseudowissenschaftlicher Kriterien kategorisieren und diskriminieren, sind mit der FDP nicht zu machen.“
Damit sprach der Liberale zwei Punkte an, die im Gesetzentwurf zentral sind: Dieser sieht zum einen vor, dass Unternehmen „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungsprofile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen“. Verdeckte Überwachungsmaßnahmen sollen „nur zulässig sein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären“. Auch bei offenen Überwachungsmaßnahmen, wie etwa beim Einsatz von Videokameras, soll durch Gesetzesvorhaben sichergestellt werden, „dass den Beschäftigten Rückzugsorte und ‑zeiten ohne Beobachtung zur Verfügung stehen“.
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Datenschutzbeauftragter fordert „Rechtsklarheit für alle Akteure“
Zum anderen setzt der Gesetzentwurf schon vor Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses an. „Erlaubt sein kann nur, was für die Feststellung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich erforderlich ist“, heißt es in dem Papier. Informationen zur Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern seien „grundsätzlich unmittelbar bei diesen selbst einzuholen“.
Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, mahnte an, ein Gesetz müsse „hinreichend flexibel sein, ein hohes Datenschutzniveau für die Beschäftigten gewährleisten sowie Rechtsklarheit für alle Akteure“ ermöglichen. Der Ansatz des Gesetzentwurfs sei daher richtig, sagte er dem RND.
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wollte auf RND-Anfrage keine Stellungnahme abgeben und verwies darauf, dass der Inhalt des Entwurfs bislang nicht in seinen Einzelheiten bekannt sei.