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Gesetz soll Einhalt gebieten

Gegen Überwachung am Arbeitsplatz: DGB und Datenschützer begrüßen SPD-Vorstoß

Digitale Technologie ermöglicht es Unternehmen, Beschäftigte umfassend zu überwachen. Das wollen zwei SPD-geführte Ministerien nun ändern.

Digitale Technologie ermöglicht es Unternehmen, Beschäftigte umfassend zu überwachen. Das wollen zwei SPD-geführte Ministerien nun ändern.

Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Gewerkschafts­bundes (DGB) und der FDP-Fraktion im Bundestag haben sich hinter einen Plan von Innen­ministerin Nancy Faeser und Arbeits­minister Hubertus Heil (beide SPD) gestellt, die der digitalen Überwachung am Arbeitsplatz mit einem neuen Gesetz Einhalt gebieten wollen. „Weil die Daten der Beschäftigten ein hochsensibles Gut sind, braucht es einen zuverlässigen Schutz“, sagte DGB-Vorstands­mitglied Anja Piel dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). Und führte aus: „Bei jeder Verarbeitung von Beschäftigten­daten ist sorgfältig abzuwägen, ob sie zu dem Zweck überhaupt gebraucht werden und notwendig sind.“

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In der Debatte um digitale Technologien in der Arbeitswelt war es zuletzt viel um die verblüffenden Fähigkeiten künstlicher Intelligenzen (KI) wie etwa der Software ChatGPT gegangen. Doch ihr Einsatz birgt auch Risiken. Etwa können manche von ihnen Unternehmen dazu befähigen, Beschäftigte oder Bewerberinnen und Bewerber zu überwachen, einzuschätzen und ihre Leistung zu protokollieren.

Dauerhafte Überwachung soll nur in Ausnahmen zulässig sein

Der Gesetzentwurf von Faeser und Heil, der dem RND vorliegt, sieht daher vor, dass „Maßnahmen einer dauerhaften Überwachung nur ausnahmsweise unter engen Voraussetzungen zulässig sein“ sollen, „um wichtigen Einsatz­zwecken, wie etwa der Sicherheit von Beschäftigten oder dem Arbeitsschutz, zu dienen“. Ein Beispiel dafür sei der Einsatz in besonderen Gefahren­situationen, wie etwa bei der Feuerwehr.

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Lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern oder Programme, die Menschen im Bewerbungs­prozess anhand pseudowissenschaftlicher Kriterien kategorisieren und diskriminieren, sind mit der FDP nicht zu machen.

Maximilian Funke-Kaiser,

digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag

Maximilian Funke-Kaiser, digitalpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, begrüßte die Initiative. „Künstliche Intelligenz oder sonstige Werkzeuge sollen einen positiven Beitrag in der Arbeitswelt leisten und niemals die Überwachungs­fantasien einzelner Vorgesetzter befriedigen“, begründete Funke-Kaiser. „Lückenlose Überwachung von Arbeitnehmern oder Programme, die Menschen im Bewerbungs­prozess anhand pseudo­wissenschaftlicher Kriterien kategorisieren und diskriminieren, sind mit der FDP nicht zu machen.“

Damit sprach der Liberale zwei Punkte an, die im Gesetzentwurf zentral sind: Dieser sieht zum einen vor, dass Unternehmen „keine lückenlosen Bewegungs- und Leistungs­profile zur Bewertung von Beschäftigten erstellen dürfen“. Verdeckte Überwachungs­maßnahmen sollen „nur zulässig sein, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, den konkreten Verdacht einer Straftat im Betrieb aufzuklären“. Auch bei offenen Überwachungs­maßnahmen, wie etwa beim Einsatz von Videokameras, soll durch Gesetzes­vorhaben sichergestellt werden, „dass den Beschäftigten Rückzugsorte und ‑zeiten ohne Beobachtung zur Verfügung stehen“.

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Datenschutz­beauftragter fordert „Rechtsklarheit für alle Akteure“

Zum anderen setzt der Gesetz­entwurf schon vor Beginn eines Beschäftigungs­verhältnisses an. „Erlaubt sein kann nur, was für die Feststellung der Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern tatsächlich erforderlich ist“, heißt es in dem Papier. Informationen zur Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern seien „grundsätzlich unmittelbar bei diesen selbst einzuholen“.

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Ulrich Kelber, Bundes­beauftragter für den Datenschutz und die Informations­freiheit, mahnte an, ein Gesetz müsse „hinreichend flexibel sein, ein hohes Datenschutz­niveau für die Beschäftigten gewährleisten sowie Rechts­klarheit für alle Akteure“ ermöglichen. Der Ansatz des Gesetz­entwurfs sei daher richtig, sagte er dem RND.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag wollte auf RND-Anfrage keine Stellungnahme abgeben und verwies darauf, dass der Inhalt des Entwurfs bislang nicht in seinen Einzelheiten bekannt sei.

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