Energiepreisbremsen – der Staat muss sich vor Missbrauch schützen
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Die Energiepreisbremsen bergen ein hohes Missbrauchspotenzial.
© Quelle: Uli Deck/dpa
Berlin. Die Strom- und Gasverbrauchenden in Deutschland können halbwegs entspannt in das nächste Jahr blicken, weil durch die geplanten Energiepreisbremsen die explodierenden Kosten zumindest abgefedert werden. Bei allen Eingriffen des Staates in die normalen Marktmechanismen besteht allerdings auch hier ein enormes Missbrauchspotential.
Deshalb ist es folgerichtig, dass das Bundeswirtschaftsministerium in seinem Gesetzesvorschlag für die Preisbremsen mehrere Regelungen eingebaut hat, um ungerechtfertigte Preiserhöhungen zu unterbinden. Sie würden weitgehend zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen, schließlich werden die Preisdeckel überwiegend vom Bund bezahlt. Denn je größer der Abstand zwischen dem von einem Energieversorger verlangten und dem vom Bund subventionierten Preis ist, desto höher sind die Kosten beim Staat.
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Abschreckende Wirkung
Glücklicherweise ist bei Strom- und Gaspreisen relativ leicht nachzuweisen, ob sie gerechtfertigt sind oder nicht, weil die Beschaffungskosten über die Energiebörsen transparent sind. Nicht zuletzt wird die Beweislastumkehr zugunsten des Bundeskartellamtes eine abschreckende Wirkung auf die Unternehmen haben, damit der Staat nicht ausgetrickst wird.
Realistisch betrachtet wird es aber noch viele anderen Lücken geben, um sich am Ende an den kompliziert gestrickten Abwehrschirmen zu bereichern. Reichen die bisher geplanten Gegenmaßnahmen nicht aus, muss der Staat härter durchgreifen. Dann sollte zumindest befristet eine staatliche Genehmigung der Strom- und Gaspreise eingeführt werden.
Sollte sich herausstellen, dass clevere Kundinnen und Kunden die Regelungen zu ihren Gunsten ausnutzen können – und es tatsächlich auch tun, muss auch hier konsequent eingeschritten werden. Tricksereien in diesen schwierigen Zeiten sind wahrlich kein Kavaliersdelikt.