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Kritik an 200 Milliarden Euro starkem Paket

Entwurf der EU-Kommission setzt Rechtsrahmen für „Doppelwumms“-Paket

Die Flaggen der Europäischen Union, der Ukraine und der Mitgliedsstaaten der EU wehen vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg (Symbolbild).

Die Flaggen der Europäischen Union, der Ukraine und der Mitgliedsstaaten der EU wehen vor dem Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg (Symbolbild).

Brüssel. Der mögliche Rechtsrahmen für das bei EU-Partnern umstrittene „Doppelwumms“-Paket der Bundesregierung wird konkreter. Wie aus einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Entwurf der EU-Kommission für neue Wettbewerbsvorgaben im Rahmen der Energiekrise hervorgeht, könnten die Regeln für Staatshilfen im Zuge des Ukraine-Krieges weiter gelockert werden. Damit wird konkreter, wie Deutschland sein angekündigtes Milliarden-Hilfspaket für Bürger und Unternehmen im Einklang mit EU-Recht umsetzen könnte.

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Das mit bis zu 200 Milliarden Euro ausgestattete und von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit dem Wort „Doppelwumms“ bezeichnete Paket Deutschlands war bei vielen EU-Ländern auf Kritik gestoßen. Es wird befürchtet, dass die Bundesrepublik ihre wirtschaftliche Stärke einsetzt, um deutschen Unternehmen einen Vorteil zu verschaffen, da kleinere Länder nicht in der Lage sind, solche Summen aufzubringen.

In dem Kommissionsentwurf fallen nun auch Hilfen, die dazu dienen sollen, die europäischen Stromsparziele zu erreichen, unter die gelockerten Wettbewerbsregeln. Zudem sollen Möglichkeiten für Maßnahmen erweitert werden, Unternehmen in weiteren Fällen zu stützen.

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Beihilfen sollen an Bedingungen geknüpft sein

Dazu zählt dem Papier zufolge, wenn von der Krise betroffene Unternehmen ohne Hilfe aller Wahrscheinlichkeit nach ihren Betrieb einstellen würden und dies wohl zu erheblichen zusätzlichen Störungen insbesondere auf den Energiemärkten und damit in der gesamten Wirtschaft führen könnte. Dabei wird betont, dass Hilfen auf keinen Fall darüber hinausgehen sollten, die Lebensfähigkeit eines Unternehmens zu gewährleisten.

Zudem sollten staatliche Beihilfen an Bedingungen geknüpft sein, etwa dass dem Staat ein angemessener Anteil an den künftigen Gewinnen des Begünstigten angeboten wird. Zudem soll das Volumen für Hilfen an einzelne Unternehmen erhöht werden.

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Die EU-Kommission hatte im März befristete Regeln für staatliche Beihilfen eingeführt, mit denen EU-Länder Unternehmen nach Russlands Invasion in der Ukraine einfacher stützen konnten. Damit sollten unter anderem die Folgen von Sanktionen gegen Russland abgefedert werden. Eigentlich sollte dieser Rahmen zum Jahresende auslaufen. Nun wird auch vorgeschlagen, die Regeln in erweiterter Form noch bis Ende des kommenden Jahres anzuwenden.

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RND/dpa

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