Missachtung von Vorschriften

EU-Rechnungshof: Fehlerquote im EU-Haushalt erneut gestiegen

Der EU-Rechtshof hat den Jahresbericht für 2021 vorgestellt. (Symbolbild)

Der EU-Rechtshof hat den Jahresbericht für 2021 vorgestellt. (Symbolbild)

Luxemburg. Beim Verteilen von Geldern aus dem EU-Haushalt wurde im vergangenen Jahr laut einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs mehr gepfuscht als im Vorjahr. Die Gesamtfehlerquote im Jahr 2021 beläuft sich auf drei Prozent, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht des Rechnungshofes hervorgeht. Im vergangenen Jahr waren es demnach 2,7 Prozent. „Auch in diesem Jahr, zum dritten Mal hintereinander, und angesichts einer sich verschlechternden Tendenz, geben wir im Hinblick auf die Ausgaben eine negative Stellungnahme ab“, sagte der deutsche Rechnungsprüfer und ehemalige Präsident des Europäischen Rechnungshofes, Klaus-Heiner Lehne.

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Missachtung von EU-Vorschriften

Die Fehlerquote beruft sich nicht auf Betrug oder Verschwendung, sondern auf Mittel, die laut den Schätzungen nicht vollständig nach EU- oder nationalen Vorschriften eingesetzt wurden. Die Prüfer stellten etwa fest, dass nicht förderfähige Projekte in der regionalen Entwicklung finanziert worden seien. Ähnliches gelte für den Bereich Landwirtschaft, wo teils auch gegen die Umweltpflichten verstoßen worden sei. Im Bereich Forschung wurden dem Bericht zufolge zum Beispiel Personalkosten mit Fördergeldern gedeckt, die nicht hätten finanziert werden dürfen. Grundsätzlich sei der Anteil an Ausgaben gestiegen, die etwa wegen eines komplizierten Vergabeprozesses ein hohes Fehlerrisiko hätten.

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Die Rechnungsprüfenden ermittelten allerdings auch 15 Fälle von möglichem Betrug, die der EU-Antibetrugsbehörde Olaf mitgeteilt worden seien - im vergangenen Jahr waren es nur sechs. Dabei geht es dem Bericht zufolge etwa um den Verdacht, dass amtliche Dokumente gefälscht wurden, um an EU-Gelder zu kommen oder Finanzhilfen für nicht genehmigte Zwecke benutzt wurden. In fünf Fällen habe Olaf bereits Ermittlungen eingeleitet, ein Fall sei an die Europäische Staatsanwaltschaft vermittelt worden.

Schwachstellen beim Corona-Hilfspaket

Der Rechnungshof prüfte auch zum ersten Mal Teile des 800 Milliarden Euro umfassenden Corona-Hilfspakets. Dabei erhalten EU-Länder finanzielle Unterstützung, wenn sie vorher festgelegte Etappenziele erreicht haben. Die Prüfenden stellten fest, dass es Schwachstellen beim Prüfen dieser Ziele gebe und nachgebessert werden müsse. Im vergangenen Jahr sei nur eine Zahlung über das Hilfspaket getätigt worden an Spanien, der Bereich werde aber in den kommenden Jahren eine große Rolle spielen.

Es wird auch vor den Risiken des Ukraine-Kriegs für den EU-Haushalt gewarnt, da die EU dem Land Geld geliehen hat. Die Prüfenden sprechen von 4,7 Milliarden Euro in ausstehenden Darlehen Ende 2021, sowie 2,1 Milliarden Euro, die die Europäische Investitionsbank mit Hilfe von EU-Garantien Kiew geliehen hat. Seitdem hat die EU der Ukraine angesichts der russischen Invasion noch mehr Kredite bereitgestellt.

Insgesamt beliefen sich die Ausgaben aus dem EU-Haushalt 2021 dem Bericht zufolge auf 181,5 Milliarden Euro. Dies entspreche 2,4 Prozent der gesamten staatlichen Ausgaben aller EU-Länder. Ein Großteil dieser Mittel sei von den Mitgliedstaaten selbst an Projekte verteilt worden. Zusammen mit den Zahlungen aus dem Corona-Hilfsfonds betrugen die Ausgaben demnach insgesamt 228 Milliarden Euro.

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RND/dpa

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