FDP-Bundestagsfraktion will Zuwendungen an AfD-nahe Stiftung gesetzlich verhindern
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Die Stiftungsvorsitzende Erika Steinbach und der Vorsitzende der „Juden in der AfD“, Artur Abramovych, verteidigen bei einer Pressekonferenz die Desiderius-Erasmus-Stiftung.
© Quelle: Felix Huesmann/RND
Berlin. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, hat angesichts der am Dienstag stattfindenden Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht gefordert, finanzielle Zuwendungen des Staates an die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung gesetzlich zu verhindern. „Es darf kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, rechte Kaderschmieden zu fördern“, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Denn es ist den Bürgern nicht vermittelbar, wenn mit Steuergeld Kräfte unterstützt werden, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung torpedieren. Das würde die Idee hinter den politischen Stiftungen völlig ad absurdum führen.“
Thomae fügte hinzu: „Wir brauchen daher ein Stiftungsgesetz mit festen Kriterien. Dieses sollte die Arbeit der politischen Stiftungen nachprüfbar an die freiheitlich-demokratische Grundordnung binden.“
Zudem sei es „sinnvoll festzulegen, dass eine Stiftung erst dann Fördermittel erhält, wenn die ihr nahestehende Partei mindestens drei volle Wahlperioden im Bundestag vertreten ist“, so der FDP-Politiker. „Denn auch die Stiftungen, die den Grünen und Linken nahestehen, erhielten Gelder erst zwölf beziehungsweise 15 Jahre nach dem erstmaligen Einzug in den Bundestag.“
Im August 2022 scheiterte die AfD mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht, mit dem sie Fördergelder für die Desiderius-Erasmus-Stiftung erstreiten wollte. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht nun in einem Organstreitverfahren der AfD gegen den Bundestag und die Bundesregierung. Die Partei will erreichen, dass ihre Stiftung an der staatlichen Förderung politischer Stiftungen auf Bundesebene in Form von Globalzuschüssen beteiligt wird. Es geht um Millionensummen.