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Arzneimittelwerbung

Gendern beim Warnhinweis: Apothekerverband wirft Lauterbach Diskriminierung vor

Blick in das automatisierte Medikamentenlager einer Apotheke (Symbolbild).

Blick in das automatisierte Medikamentenlager einer Apotheke (Symbolbild).

Berlin. Die Apothekervereinigung ABDA hat scharfe Kritik am Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für eine geschlechtergerechte Änderung des Warnhinweises bei der Arzneimittelwerbung geübt. Mit der geplanten Formulierung werde nicht nur den in den Apotheken arbeitenden Frauen vor den Kopf gestoßen, sagte die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Gabriele Regina Overwiening, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Sie sei auch ein Affront gegen den gesamten Berufsstand, kritisierte sie. „Warum sollten Ärztinnen und Ärzte persönlich und genderkonform genannt werden, die Apotheke aber nur als Ort?“, fragte Overwiening.

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„... fragen Sie in Ihrer Apotheke“

Auf Initiative Lauterbachs hatte das Kabinett beschlossen, mit einer Gesetzesänderung den bisherigen Warnhinweis in der Werbung neu zu fassen. So soll es künftig heißen: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke. " Bisher lautet die im Heilmittelwerbegesetz (HWG) vorgeschriebene Formulierung: „... und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.“ Für eine geschlechterneutrale Umformulierung hatte sich zuvor unter anderem Ärztepräsident Klaus Reinhardt in einem RND-Interview starkgemacht.

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Overwiening sagte, sie begrüße es grundsätzlich, dass die Bundesregierung auch beim Arzneimittelwarnhinweis künftig auf eine gendersensible Sprache setzen wolle. Schließlich seien fast 90 Prozent der in öffentlichen Apotheken tätigen Beschäftigten Frauen.

Die ABDA schlägt nach ihren Angaben vor: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und holen Sie ärztlichen oder apothekerlichen Rat ein.“ Einen ähnlichen Vorschlag hatte die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, gemacht. Sie plädiert für die Formulierung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach.“

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