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Laute Kritik von Juristenverbänden

Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen soll Grundgesetzkommentar zu Asylrecht schreiben

Ab Donnerstag macht Hans-Georg Maaßen (CDU) in Sachsen Wahlkampf. Auf Einladung von Matthias Rößler kommt er nach Radebeul. (Archivbild)

Der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen.

Berlin. Seit seiner Versetzung in den einstweiligen Ruhestand im Jahr 2018 macht der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen mit immer schrilleren Tönen von rechtsaußen von sich reden. Jetzt soll Maaßen ausgerechnet einen Grundgesetzkommentar zum Grundrecht auf Asyl für den renommiertem Fachverlag C.H.Beck schreiben. Maaßen arbeitet bereits seit 2009 an dem Grundgesetzkommentar des Verlags mit, wie das Fachportal Legal Tribune Online (LTO) berichtet.

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Nun wenden sich jedoch andere Juristinnen und Juristen von dem Verlag ab. Wegen Maaßens Tätigkeit erklärten sie in der vergangenen Woche, künftig nicht mehr im Beck-Verlag veröffentlichen zu wollen. Der Bochumer Juraprofessor Stefan schrieb in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, Maaßen müsse sich fragen lassen, „ob er nach Art, Inhalt und Kontext seiner Äußerungen noch zu den verlässlichen Unterstützern der freiheitlichen Ordnung gezählt werden kann.“ Maaßen habe „als CDU-Mitglied Sympathien für eine Zusammenarbeit mit einer Partei, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, formuliert“, ein Covid-Impfverbot gefordert, sich dabei auf Corona-Leugner berufen, die Rettung von Flüchtenden aus Seenot als „Shuttleservice“ verhöhnt und dem Bundesgesundheitsminister Geisteskrankheit oder Drogenkonsum unterstellt. Außerdem sei Maaßen „auf die bizarren Verschwörungstheorien rund um das Weltwirtschaftsforum“ angesprungen und habe „seine Ansichten auch auf fragwürdigen ‚Querdenker‘-Plattformen verlautbart“.

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Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein: Maaßen habe sich „vom demokratischen Diskurs verabschiedet“

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) twitterte bereits in der vorvergangenen Woche, Maaßen habe sich „mit seinen rechtsradikalen und verschwörungstheoretischen Äußerungen vom demokratischen Diskurs verabschiedet.“ Seine Auffassungen hätten in einem seriösen Standardkommentar „nichts verloren.“ Die LTO zitiert zudem eine Reihe weiterer Anwältinnen und Juristenorganisationen, die Maaßen kritisieren und sich vom Beck-Verlag distanzieren.

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Maaßen verlor seinen Posten als oberster Verfassungsschützer 2018, nachdem er nach rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz zunächst erklärt hatte, es habe dort keine Hetzjagd gegeben und später in einer Rede von „linksradikalen Kräften in der SPD“ sprach.

Schon als Verfassungsschutzpräsident eckte Maaßen als Kritiker der Flüchtlingspolitik von Bundeskanzlerin Angela Merkel an. Besonders seit Ausbruch der Corona-Pandemie fiel Maaßen zunehmend mit verschwörungsideologischen Äußerungen auf. Er verbreitete mehrfach die Verschwörungserzählung vom „Great Reset“, wonach Politikerinnen und Politiker sowie mächtige Eliten die Corona-Pandemie bloß als Vorwand nutzten, um die Gesellschaft nach ihren Vorstellungen umzubauen und die Bevölkerung zu unterdrücken.

Verlag rechtfertigt sich und sieht Maaßen auf „dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung“

Maaßens Nachfolger, Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang, bezeichnete diese Verschwörungserzählung im Mai als Beispiel für in der Gesellschaft verbreitete antisemitische Narrative. Maaßen ist mittlerweile auch Stammgast in dem rechtspopulistischen Videoformat „Hallo Meinung“, in dem regelmäßig AfD-Politiker hofiert werden.

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Der Beck-Verlag verteidigte sich gegen die Kritik. Dem Fachjournalisten Hendrik Wieduwilt teilte der Verlag mit, er stehe „für eine pluralistische und freie wissenschaftliche Diskussionskultur, solange sich diese im verfassungsrechtlichen Rahmen bewegt.“ Dieser Grundsatz gelte auch für die Autoren des Verlages.

Herausgehobene Bedeutung erhält die Debatte um den Verlag, weil seinen Standardwerken eine Sonderrolle in der juristischen Ausbildung zukommt. In den Prüfungsordnungen mehrerer Bundesländer sind fast ausschließlich Texte aus dem Beck-Verlag als Hilfsmittel für juristische Prüfungen zugelassen.

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