Ende der Regel am 1. Juni

Hausärzte fordern Fortführung der Krank­schreibung per Telefon

Andrang auf die Hausärzte: Wer Symptome zeigt, für den gibt es in der Praxis einen Corona-Test.

Die telefonische Krankschreibung endet am 1. Juni.

Berlin. Der Bundesvorsitzende des Deutschen Haus­ärzte­verbandes, Ulrich Weigeldt, hat die dauerhafte Weiterführung der telefonischen Krankschreibung in Arztpraxen gefordert. „Die Telefon-Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (AU) hat sich bewährt“, sagte der Verbandschef dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND). „Warum diese jetzt ohne Not wieder einkassiert wurde, ist nicht nachvollziehbar. Wir sind sehr dafür, dass diese sinnvolle Regelung für Bestands­patientinnen und ‑patienten dauerhaft bestehen bleibt.“

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„Echte Entlastung“

Das Patientenaufkommen in den Haus­arzt­praxen sei auch außerhalb der Corona-Pandemie sehr hoch. Die Telefon‑AU wäre eine „echte Entlastung“, unterstrich Weigeldt. „Es wird zwar viel über Entbüro­kratisierung gesprochen, wenn es dann aber mal konkret wird, verfallen viele Akteure im Gesund­heits­wesen dann doch wieder in alte Muster.“

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Patientinnen und Patienten müssten aus medizinischer Sicht nicht mit jedem grippalen Infekt zwingend in die Hausarzt­praxis kommen. „Viele müssen sich dann trotzdem krank in die Praxen schleppen, vor allem, weil viele Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag eine Krank­schreibung verlangen“, sagte der Verbandschef weiter. „In den Fällen, in denen sich Patient und Arzt kennen, es sich also nicht um einen Erstkontakt handelt, würde es absolut Sinn ergeben, wenn die Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit hätten, diese Patientinnen und Patienten nach einer Telefon­konsultation bei Bedarf für einige Tage krank­zu­schreiben.“ Warum das zwar per Video möglich sein solle, per Telefon jedoch nicht, erschließe sich überhaupt nicht.

Weigeldt betonte: „Es ist klar, dass eine telefonische AU nicht bei allen Krankheits­bildern Sinn ergibt. Sollte nach Einschätzung der Hausärztin oder des Hausarztes ein persönliches Erscheinen aus medizinischer Sicht sinnvoll sein, werden sie die Patientin oder den Patienten natürlich immer einbestellen.“

Krankschreibungen wegen leichter Erkältungs­beschwerden sind ab Mittwoch nicht mehr per Telefon möglich. Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder Video­sprech­stunden nutzen, wie der Gemeinsame Bundes­ausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen in Berlin kürzlich mitteilte. Die telefonischen Krank­schreibungen waren seit Ende März 2020 fast durchgehend möglich. Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektions­risiko zu senken.

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