AfD in Hessen darf vorerst nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden
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Ein Plakat mit dem Logo der Partei Alternative für Deutschland (Symbolfoto)
© Quelle: Nicolas Armer/dpa
Wiesbaden. Die hessische AfD darf zunächst nicht als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden in einem Beschluss, der bis zu einem Abschluss eines anhängigen Eilverfahrens gilt. Der Beschluss sei nicht auf Grundlage möglicher Erfolgsaussichten der Klage gefallen, sondern nach einer Folgenabwägung, erläuterte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag.
„Das Gericht trifft mit der vorliegenden Entscheidung keinerlei Aussage darüber, ob die Maßnahmen des Antragsgegners rechtmäßig oder rechtswidrig sind“, heißt es im Beschluss. Es sei abgewogen worden, welche Folgen eine Beobachtung der AfD hat, die sich im Nachhinein als rechtswidrig herausstellt und andererseits den Folgen einer unterbliebenen Beobachtung, die sich im Eilverfahren als rechtmäßig erweist. Gegen den Beschluss (6 L 1166/22.WI) kann Beschwerde eingelegt werden.
AfD geht gegen Anklage und hessische Regierung vor
Der Landessprecher des hessischen AfD, Robert Lambrou, erklärte, das Gericht sei den Argumenten seiner Partei gefolgt. „Die hessische AfD wird aus unserer Sicht zu Unrecht als Verdachtsfall geführt und es entsteht ein erheblicher Schaden, ein Jahr vor der Landtagswahl den Bürger bei seiner Wahlentscheidung zu verunsichern, indem die AfD mit unfairen Mitteln stigmatisiert wird.“
Die AfD hat gegen das Landesamt für Verfassungsschutz sowohl eine Klage als auch einen Eilantrag eingereicht. Beide Verfahren sind noch nicht entschieden. Gerichtlich geht die AfD auch gegen das hessische Innenministerium sowie den hessischen Ministerpräsidenten vor.
Verfassungsschutz wollte Entscheidung abwarten
Am 10. Oktober 2022 hatte das Landesamt dem Verwaltungsgericht zugesagt, bis zur Entscheidung im Eilverfahren keine Abgeordneten oder Bewerber für ein Mandat im Landtag, Bundestag oder Europaparlament wegen ihrer Parteimitgliedschaft zu überwachen.
Zudem erklärte der Verfassungsschutz ebenso wie das Innenministerium mit einer sogenannten Stillhaltezusage, vorerst nicht mehr öffentlich über die Beobachtung zu berichten.
RND/dpa
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