Homeofficepläne des Arbeitsministers: eine Pflicht mit wenig Folgen
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Wieder mehr Homeoffice – dafür will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sorgen.
© Quelle: Sebastian Gollnow/dpa
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ab Oktober erneut eine Homeofficepflicht einführen. Der Gedanke ist angesichts des erwarteten Anstiegs der Corona-Infektionszahlen im Herbst und Winter zwar nachvollziehbar. Aber bringen dürfte die neue Pflicht wenig. Schon die im März ausgelaufene Verpflichtung wurde kaum kontrolliert. Viele verantwortungsbewusste Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern in den Hochphasen der Pandemie schon aus eigenem Interesse angeboten, in den eigenen vier Wänden arbeiten zu können. Und anderen ist auch mit einer Pflicht nicht beizukommen, wenn sie nicht wirklich kontrolliert wird. Doch mit ausgedehnten Arbeitsschutzkontrollen ist im kommenden Herbst noch weniger zu rechnen.
Bundesarbeitsministerium plant Rückkehr zur Homeofficepflicht
Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht.
© Quelle: dpa
Ob Heils Vorhaben mehr als einen symbolischen Effekt haben wird, ist deshalb fraglich. Die Botschaft ist: Die Pandemie ist nicht vorbei – und wird es auf absehbare Zeit nicht sein. Mit dieser Erkenntnis verbindet sich aber auch die Frage, wie lange es welche Schutzmaßnahmen noch braucht. Das Gesundheitssystem droht nicht mehr unter einer Corona-Welle zusammenzubrechen. Sich noch nicht von allen Schutzmaßnahmen zu verabschieden, Maskenpflichten im Falle besonders hoher Infektionszahlen wieder breiter möglich zu machen – das ist trotzdem richtig. Doch wir müssen auch den Weg zurück in die Normalität gehen.
Was die Homeofficeerfahrungen uns allerdings auch für die Zukunft lehren: Diese mobile Arbeitsform ist in vielen Berufen gut möglich. Sie kann für mehr Zufriedenheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sorgen. Und besonders, wer Erkältungssysmptome hat, sollte davon unbedingt Gebrauch machen. Das gilt für die Zeit nach der Corona-Pandemie nicht weniger. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten sollte diese Lehre nicht vergessen werden.