Kommentar

Homeofficepläne des Arbeitsministers: eine Pflicht mit wenig Folgen

Die Stadt will wieder mehr Mitarbeiter dazu animieren, im Homeoffice zu arbeiten.

Wieder mehr Homeoffice – dafür will Bundes­arbeits­minister Hubertus Heil (SPD) sorgen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will ab Oktober erneut eine Home­office­pflicht einführen. Der Gedanke ist angesichts des erwarteten Anstiegs der Corona-Infektions­zahlen im Herbst und Winter zwar nachvollziehbar. Aber bringen dürfte die neue Pflicht wenig. Schon die im März ausgelaufene Verpflichtung wurde kaum kontrolliert. Viele verantwortungs­bewusste Arbeitgeber haben ihren Mitarbeitern in den Hochphasen der Pandemie schon aus eigenem Interesse angeboten, in den eigenen vier Wänden arbeiten zu können. Und anderen ist auch mit einer Pflicht nicht beizukommen, wenn sie nicht wirklich kontrolliert wird. Doch mit ausgedehnten Arbeits­schutz­kontrollen ist im kommenden Herbst noch weniger zu rechnen.

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Bundesarbeitsministerium plant Rückkehr zur Homeofficepflicht

Das Bundesarbeitsministerium plant eine grundsätzliche Rückkehr zur Homeoffice-Angebots-Pflicht.

Ob Heils Vorhaben mehr als einen symbolischen Effekt haben wird, ist deshalb fraglich. Die Botschaft ist: Die Pandemie ist nicht vorbei – und wird es auf absehbare Zeit nicht sein. Mit dieser Erkenntnis verbindet sich aber auch die Frage, wie lange es welche Schutz­maß­nahmen noch braucht. Das Gesundheits­system droht nicht mehr unter einer Corona-Welle zusammen­zu­brechen. Sich noch nicht von allen Schutz­maßnahmen zu verabschieden, Maskenpflichten im Falle besonders hoher Infektionszahlen wieder breiter möglich zu machen – das ist trotzdem richtig. Doch wir müssen auch den Weg zurück in die Normalität gehen.

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Was die Homeoffice­erfahrungen uns allerdings auch für die Zukunft lehren: Diese mobile Arbeitsform ist in vielen Berufen gut möglich. Sie kann für mehr Zufriedenheit bei Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern sorgen. Und besonders, wer Erkältungs­sysmptome hat, sollte davon unbedingt Gebrauch machen. Das gilt für die Zeit nach der Corona-Pandemie nicht weniger. Unabhängig von gesetzlichen Pflichten sollte diese Lehre nicht vergessen werden.

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