Niederlage für Ärzte bei Honorarverhandlungen laut Teilnehmerkreisen selbst verschuldet
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Wer bekommt wie viel Geld? Laut Teilnehmerkreisen bekommen die Kassenärztinnen und -ärzte im kommenden Jahr weniger Geld als sie hätten aushandeln können.
© Quelle: dpa
Berlin. Zwar haben die Kassenärztinnen und -ärzte bei den Honorarverhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen vergangene Woche ein Plus von 2 Prozent ausgehandelt, doch sie hätten deutlich mehr Geld für 2023 bekommen können. So steigt der sogenannte Orientierungswert, nach dem die Preise für vertragsärztliche und psychotherapeutische Leistungen berechnet werden, um 2 Prozent. Das entspricht etwa 780 Millionen Euro.
Die Kassenärztinnen und -ärzte hätten aber auch auf eine Steigerung von 2,5 Prozent eingehen können, wie Teilnehmerkreise dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) berichteten. Die Kassenärzte lehnten den Vorschlag des Vorsitzenden des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), Jürgen Wasem, dem Vernehmen nach ab. „Die Ärzte haben sich verzockt“, hieß es aus Teilnehmerkreisen. „Die KBV hat 0,5 Prozentpunkte und damit 195 Millionen Euro auf der Strecke liegen gelassen.“
KBV: 2,5 Prozent hätte Kosten nicht ausgeglichen
Demnach wollten die Ärzte eine deutlich höhere Steigerung erreichen, mit der Begründung, die aktuellen hohen Energiekosten und die Inflation mit einfließen zu lassen statt nur die vergangene finanzielle Belastung. Die KBV bestätigte auf RND-Anfrage, dass sie ein Plus von 6 Prozent gefordert hatte. Die Krankenkassen verlangten allerdings eine Nullrunde. Gegen Ende der Verhandlungen landete man bei 2 Prozent, dies lehnten die Ärztinnen und Ärzte ebenfalls ab. Im EBA wurden sie dann überstimmt.
Der KBV-Chef Andreas Gassen zeigte sich nach dem Abschluss enttäuscht und übte Kritik: Dies sei kein „ansatzweise ausreichender Ausgleich für die aktuellen Kostensteigerungen“ und die Beteiligten hätten kein „wirkliches Interesse am Erhalt der ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Strukturen“, ließ er mitteilen. Ein Plus von 2 Prozent beim Orientierungswert sei viel zu wenig und decke nichts an Kosten adäquat ab, mahnte der KBV-Vizechef Stephan Hofmeister.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung führte aus, dass die Anpassung noch nicht einmal ausreiche, um die Mehrkosten durch die Tariflohnsteigerung in den Praxen im vergangenen Jahr auszugleichen. Auf die Frage des RND, ob die Kassenärztinnen und -ärzte mit ihrer Ablehnung des Vorschlags von 2,5 Prozent einen Fehler gemacht haben, hieß es, dass auch 2,5 Prozent die teils dramatische Kostensituation in den Praxen nicht abdeckten.
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Jedes Jahr verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) im Rahmen des EBA mit den Krankenkassen über den Orientierungswert. In dem Ausschuss sitzen jeweils drei Vertreter der KBV und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiische Mitglieder. Die KBV kündigte weitere Gespräche mit den Kassen an über einen möglichen Ausgleich für die Energiekosten.
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