Kabinett beschließt Gas- und Strompreisbremse – auch besserer Schutz vor Energiesperren
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ARCHIV - 13.09.2022, Nordrhein-Westfalen, Allrath: Hinter zahlreichen Strommasten dreht sich ein Windrad zur Stromerzeugung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. (zu dpa «Energieverband: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
© Quelle: Federico Gambarini/dpa
Das Bundeskabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreisbremsen geebnet. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitagnachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetzentwürfe zu den Entlastungen für Energiekunden damit nun die nächste Hürde genommen. Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energiebremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.
Mit den milliardenschweren Preisbremsen reagiert die Bundesregierung auf stark gestiegene Energiepreise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärmepreise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezembereinmalzahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugutekommen soll.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Energiepreisbremsen als gute Lösung. „Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme kommen. Wir deckeln den Preis für Energie, damit Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Preisen und mit den Herausforderungen zurechtkommen können“, sagte Scholz am Freitag in Berlin. Die Koalition habe hier in den vergangenen Tagen und Wochen intensiv gearbeitet und in echter Teamarbeit eine gute Lösung gefunden. „Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt“, betonte Scholz.
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Regierung will Verbraucher stärker vor Energiesperren schützen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zudem künftig stärker davor geschützt werden, dass Gas- und Stromanbieter sie bei Zahlungsproblemen von der Energieversorgung abschneiden. Die Regelung ist Teil der neuen Gesetze zu den Energiepreisbremsen, die ab kommendem Jahr greifen sollen.
Demnach sollen Energieanbieter dazu verpflichtet werden, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Ratenzahlung ihrer Rückstände anzubieten. In einer sogenannten Abwendungsvereinbarung soll dann diese Ratenzahlung verbindlich festgehalten werden. Diese Sondervereinbarungen zum Schutz vor Sperren sollen bis Ende April 2024 auch für jene Kunden möglich sein, die nicht in der Grundversorgung sind, sondern andere Verträge haben. Kundinnen und Kunden sollen künftig auch einfacher begründen können, weshalb eine Energiesperre für sie unzumutbar wäre.
Niedrigere Preise sollen bis April 2024 garantiert werden
Bei der Gaspreisbremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gasbruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für Wärmekunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunde erhalten.
Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungsbeträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.
RND/dpa