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Entlastung für Verbraucher

Kabinett beschließt Gas- und Strompreis­bremse – auch besserer Schutz vor Energie­sperren

ARCHIV - 13.09.2022, Nordrhein-Westfalen, Allrath: Hinter zahlreichen Strommasten dreht sich ein Windrad zur Stromerzeugung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. (zu dpa «Energieverband: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 13.09.2022, Nordrhein-Westfalen, Allrath: Hinter zahlreichen Strommasten dreht sich ein Windrad zur Stromerzeugung. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft hält eine Einführung der Strompreisbremse zum 1. Januar für nicht umsetzbar. (zu dpa «Energieverband: Strompreisbremse zum 1. Januar nicht umsetzbar») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Bundes­kabinett hat den Weg für die ab kommendem Jahr geplanten Gas- und Strompreis­bremsen geebnet. Wie das Bundes­wirtschafts­ministerium am Freitag­nachmittag mitteilte, haben die beiden Gesetz­entwürfe zu den Entlastungen für Energie­kunden damit nun die nächste Hürde genommen. Anschließend sollen Bundestag und Bundesrat die Energie­bremsen noch im Dezember final beschließen, damit sie wie geplant im kommenden Jahr in Kraft treten können.

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Mit den milliarden­schweren Preisbremsen reagiert die Bundes­regierung auf stark gestiegene Energie­preise. Sie sollen ab dem kommenden Jahr Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern. Vorgesehen ist, dass Strom-, Gas- und Wärme­preise für einen Anteil des Verbrauchs begrenzt werden. In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember­einmal­zahlung beschlossen, die Fernwärme- und Gaskunden zugute­kommen soll.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete die Energiepreis­bremsen als gute Lösung. „Die Preisbremsen für Gas, Strom und Fernwärme kommen. Wir deckeln den Preis für Energie, damit Bürgerinnen und Bürger mit den neuen Preisen und mit den Heraus­forderungen zurecht­kommen können“, sagte Scholz am Freitag in Berlin. Die Koalition habe hier in den vergangenen Tagen und Wochen intensiv gearbeitet und in echter Teamarbeit eine gute Lösung gefunden. „Die Regierung tut alles, damit unser Land gut durch den Winter kommt“, betonte Scholz.

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Regierung will Verbraucher stärker vor Energie­sperren schützen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen zudem künftig stärker davor geschützt werden, dass Gas- und Strom­anbieter sie bei Zahlungs­problemen von der Energie­versorgung abschneiden. Die Regelung ist Teil der neuen Gesetze zu den Energiepreis­bremsen, die ab kommendem Jahr greifen sollen.

Demnach sollen Energie­anbieter dazu verpflichtet werden, den Kunden vor der Verhängung von Sperren eine Raten­zahlung ihrer Rückstände anzubieten. In einer sogenannten Abwendungs­vereinbarung soll dann diese Raten­zahlung verbindlich festgehalten werden. Diese Sonder­vereinbarungen zum Schutz vor Sperren sollen bis Ende April 2024 auch für jene Kunden möglich sein, die nicht in der Grund­versorgung sind, sondern andere Verträge haben. Kundinnen und Kunden sollen künftig auch einfacher begründen können, weshalb eine Energiesperre für sie unzumutbar wäre.

Niedrigere Preise sollen bis April 2024 garantiert werden

Bei der Gaspreis­bremse sollen Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gasbruttopreis von 12 Cent pro Kilowatt­stunde bekommen. Für Wärme­kunden soll der Preis bis zur 80-Prozent-Grenze 9,5 Prozent betragen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Als Entlastung beim Strompreis sollen Haushalte und kleinere Unternehmen 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowatt­stunde erhalten.

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Die bis April 2024 befristeten Bremsen sollten ursprünglich ab März des kommenden Jahres greifen. Bürger und Unternehmen sollen nun aber rückwirkend auch für Januar und Februar entlastet werden. Im März sollen dafür die Entlastungs­beträge für die beiden vorherigen Monate mitangerechnet werden.

RND/dpa

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