Kein schnelles Aus für Verbrennerautos: Auch Biobauer verliert gegen VW
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VW gewann vor Gericht.
© Quelle: Raphael Knipping/dpa
Detmold. Das Landgericht Detmold hat die von Greenpeace unterstützte Klimaklage des Biolandwirts Ulf Allhoff-Cramer abgelehnt. Allhoff-Cramer hatte unter anderem einen Verkaufsstopp für Verbrennerautos ab 2030 gefordert. Schon vorige Woche scheiterte eine Greenpeace-Klage gegen VW am Landgericht Braunschweig.
Ulf Allhof-Cramer betreibt den Bergwiesenhof in Detmold mit Ackerbau, Mutterkuhhaltung und Wald. Er fürchtet um die Zukunft seines Bauernhofes, dem Dürren und Starkregen schon schwere Schäden zugefügt hätten, so seine Argumentation vor Gericht. Verantwortlich sei insbesondere der Klimawandel und damit auch ein Kfz-Hersteller wie VW.
Allhof-Cramer forderte von VW keinen Schadensersatz, sondern eine Änderung des Geschäftsmodells. VW soll sofort den Verkauf von Verbrennerautos reduzieren und ab 2030 ganz einstellen. Nur so könne der Konzern die „übermäßige“ Emission von CO₂ durch VW-Autos beenden.
Der Bauer wurde von der bekannten Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten, die sich auf die zivilrechtliche Störerhaftung berief. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Als Beleg für die Pflicht zog sie ein Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran.
Greenpeace-Geschäftsführer empört
Das Landgericht Detmold wies die Klage nun aber als „unbegründet“ ab. In der mündlichen Urteilsverkündung verzichtete das Gericht auf eine Begründung, weshalb sich Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser empörte, das Gericht habe sich mit der Klage wohl nicht ernsthaft auseinandersetzen wollen. Eine halbe Stunde später versandte das Gericht aber eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Überlegungen des Gerichts. Diese weichen deutlich von den bisherigen Urteilen der Landgerichte in Stuttgart, München und Braunschweig ab, mit denen ähnliche Klagen gegen Kfz-Hersteller abgelehnt worden waren.
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Laut Landgericht Detmold gebe es keinen zivilrechtlichen Anspruch, mit dem Allhoff-Cramer von VW eine konkrete Änderung des Geschäftsmodells verlangen könnte. Unter Berufung auf Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) könne zwar das Unterlassen einer gegenwärtigen Beeinträchtigung verlangt werden (wenn diese nicht geduldet werden muss). Damit sei aber kein Anspruch auf eine bestimmte Handlung verbunden. Insbesondere könne der Bauer von VW nicht verlangen, auf den Vertrieb von Autos mit „Verbrennungsmotoren“ zu verzichten und stattdessen auf „batteriebetriebene Elektromotoren“ zu setzen. Schließlich gebe es auch noch andere Alternativen zum Benzinmotor, etwa den „wasserstoffbetriebenen Verbrennungsmotor oder Brennstoffzellen“.
Zu manch anderen Argumentationsschritten von Allhoff-Cramer und Anwältin Verheyen legte sich das Gericht nicht fest. So blieb in Detmold zum Beispiel offen, ob der Biobauer die Emissionen der VW-Fahrzeuge dulden müsste.
Der Biobauer wird in Berufung gehen. Zuständig ist dann das Oberlandesgericht Hamm.