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„Eigentlich etwas schade“

Anzeige von Lauterbach: Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Beatrix von Storch

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch.

Es wird kein Ermittlungs­verfahren gegen die AfD-Bundestags­abgeordnete Beatrix von Storch wegen der Beleidigung von Bundes­gesundheits­minister Karl Lauterbach (SPD) geben. Das teilte die Politikerin am Montag über ihren Twitter-Account mit und bezog sich auf ein Schreiben der Staats­anwaltschaft Berlin. Lauterbach hatte Storch im September angezeigt. Sie soll zu ihm im Bundestag laut vernehmlich „Sie sind völlig irre!“ gesagt und ihm „einen Vogel“ gezeigt haben.

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Auf ihrem Twitter-Account teilte Storch ein Foto von einem Brief der Staatsanwaltschaft Berlin. In diesem teilte ihr der ermittelnde Beamte mit, dass das Verfahren eingestellt wurde, da keine verfolgbare Straftat vorliege.

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Storch: „Eigentlich etwas schade“

Die Politikerin kommentierte das Schreiben: „Eigentlich etwas schade: die Staatsanwaltschaft will auf Lauterbachs Anzeige wegen Beleidigung gegen mich nicht ermitteln und hat das Verfahren eingestellt.“ Weiter fragte sie: „Ob das jetzt auch alle berichten werden?“

Lauterbach selbst erklärte sein Vorgehen im September auf Twitter: „Immer wieder Beleidigungen und Bedrohungen durch Mitglieder und Abgeordnete der #NoAfD. Beides gehört zum Politikstil der Partei. Nur konsequentes Anzeigen kann hier helfen.“ Dazu verlinkte er einen Bericht des „Spiegel“, der von dem Vorfall berichtete und Einblicke in die Strafanzeige hatte.

Demnach waren Bundesverkehrs­minister Volker Wissing (FDP) und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundes­ministerium für Soziales Annette Kramme (SPD) als Zeugen angegeben.

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RND/lka

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