Gesetzentwurf

Lauterbach will Beitragssatzerhöhung für Pflegeversicherung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Pflegeversicherung finanziell besser absichern.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Pflegeversicherung finanziell besser absichern.

Zur Verbesserung der Finanzlage in der Pflegeversicherung und für die Finanzierung mehrerer Reformmaßnahmen in der Pflege will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Beitragssatz zum 1. Juli dieses Jahres um 0,35 Prozentpunkte erhöhen. Das geht aus einem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege hervor, der dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. „Zur Sicherung der finanziellen Stabilität der sozialen Pflegeversicherung im Sinne einer Absicherung bestehender Leistungsansprüche und im Rahmen dieser Reform vorgesehener Leistungsanpassungen wird der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 moderat um 0,35 Prozentpunkte angehoben“, heißt es in dem Papier.

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Die Beitragssätze liegen derzeit bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Bei Kinderlosen liegen sie seit 2022 bei 3,4 Prozent.

Das Ministerium nennt unter anderem die demographische Entwicklung, höherer Ausgaben für die Eigenanteilsreduzierung in der Pflege und hohe Kosten wegen Pandemiemehraufwendungen, weswegen Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmen der Pflegeversicherung „unumgänglich“ seien. Das Haus will demnach sicherstellen, dass die Pflegeversicherung der Aufgabe auch weiterhin nachkommen könne, unter anderem „Pflegebedürftige und Pflegepersonen, insbesondere pflegende Angehörige, wirksam zu unterstützen“.

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Pflegegeld soll um 5 Prozent erhöht werden

Lauterbach will deswegen die häusliche Pflege stärken. Dafür werde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht. Auch die Pflegesachleistungen sollen demnach erhöht werden, diese können Betroffene je nach Pflegegrad beantragt werden. Im Entwurf heißt es: „Angesichts lohnbedingt steigender Pflegevergütungen ambulanter Pflegeeinrichtungen werden die ambulanten Sachleistungsbeträge zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben.“

Weiter soll der „Trend zu steigenden Eigenanteilen noch stärker entgegengewirkt“ werden, schreibt das Ministerium. Laut Entwurf sollen die Leistungszuschläge zur Reduzierung der von den Pflegebedürftigen zu tragenden Eigenanteile in der vollstationären pflegerischen Versorgung ab dem 1. Januar 2024 nochmals um 5 bis 10 Prozentpunkte erhöht werden.

Mit diesem Gesetz will das Gesundheitsministerium auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern umsetzen. Dem Entwurf zufolge soll der Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. „Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet (ab dem fünften Kind gleichbleibende Entlastung in Höhe eines Abschlags von 0,6 Beitragssatzpunkten)“, heißt es weiter.

Für kinderlose Beitragszahler würde der Beitrag dem Entwurf zufolge also zusätzlich zur regulären Beitragserhöhung angehoben. Für sie ergibt sich dann eine Beitragserhöhung auf 4,0 Prozent des Bruttoeinkommens.

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Das Ministerium strebt zudem zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 eine automatische Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung an. „Für die langfristige Leistungsdynamisierung wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode Vorschläge erarbeiten“, so der Entwurf.

Zum 1. Januar 2022 wurde ein dauerhafter Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung eingeführt. Der reicht aber nicht aus. Lauterbach hatte bereits im Januar 2023 angekündigt, dass man nicht umhinkommen werde, dass die Beitragssätze zur Pflegeversicherung steigen. Kürzlich sagte der Gesundheitsminister dem Handelsblatt zur Finanzlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung und in der Pflege: „Der Finanzminister legt seinen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Schuldenbremse und auf Projekte wie die Aktienrente und die Bundeswehr. Dann lassen sich steigende Lohnzusatzkosten kaum vermeiden.“

Brandbrief von Kassen und Sozialverbänden

Derweil forderten in einem Brandbrief die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie die großen Sozialverbände Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) am Freitag eindringlich dazu auf, die hohen Defizite in der Pflegeversicherung rasch durch Steuermittel in Milliardenhöhe auszugleichen. Das Schreiben lag dem RND exklusiv vor. Der Finanzierungsbedarf allein für die kurzfristige Stabilisierung im laufenden Jahr betrage mindestens 4,5 Milliarden Euro. „Wir bitten Sie daher eindringlich, die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung durch Bundesmittel schnell zu stabilisieren, damit die notwendige Sicherung der Liquidität nicht ausschließlich zu Lasten der Beitragszahlenden erfolgt“, fordern die Verbände.

Wesentliche Kostentreiber seien die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen sowie die steigenden Ausgaben unter anderem durch die gesetzlich vorgeschriebene Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif. Zudem habe der Bund bisher die Mehrkosten durch die Corona-Pandemie in Höhe von insgesamt 5,5 Milliarden Euro nicht erstattet.

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