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Papier aus dem Wirtschafts­ministerium

Missbrauch des Tankrabatts durch Ölkonzerne: Habeck will Kartellrecht ändern

Bundeswirtschafts- und ‑klimaminister Robert Habeck (Grüne).

Bundeswirtschafts- und ‑klimaminister Robert Habeck (Grüne).

Berlin. Bundeswirtschafts­minister Robert Habeck (Grüne) will als Reaktion auf den Missbrauch des Tankrabatts durch Mineralöl­konzerne offenbar das Kartellrecht verschärfen. Das geht aus einem Positionspapier des Wirtschafts­ministeriums hervor, das dem Redaktions­Netzwerk Deutschland (RND) vorliegt. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet.

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Demnach plant Habeck, dass das Kartellamt strukturell in Märkte eingreifen dürfen soll, auch ohne dass ein Verstoß gegen das Wettbewerbs­recht nachgewiesen werde. Bislang ist ein Nachweis solcher Verstöße für ein Eingreifen zwingend erforderlich. Bei Ölkonzernen und Tankstellen­betreibern ist das allerdings kaum möglich, weil diese sich gar nicht absprechen müssen, um die Preise für Benzin und Diesel schnell anzugleichen. Die Wettbewerber würden schließlich die Preise an den Tankstellen kennen.

Habeck bremst: Maßnahme wird nicht kurzfristig helfen

Deshalb kann das Bundeskartellamt derzeit nicht gegen solche Unternehmen vorgehen, obwohl die Spritpreise auch nach Einführung des Tankrabatts auf einem hohen Niveau liegen. Dem „Spiegel“ sagte Habeck: „Wer auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher von wettbewerbs­widrigem Verhalten profitiert, muss diese Gewinne zurückgeben.“ Aus diesem Grund werde das Ministerium die ohnehin geplante Neuerung des Wettbewerbs­rechts vorziehen.

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Sollte Habeck die Maßnahme durchsetzen, könnte das Bundeskartellamt die Gewinne der Ölkonzerne schneller abschöpfen. Das kann es zwar aktuell auch schon – allerdings nur unter schweren Bedingungen. „Ein Recht, das nicht genutzt werden kann, ist nicht im Sinne des Erfinders“, begründet Habeck den Vorschlag. „Die Konsequenzen tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher, die höhere Preise zahlen müssen.“ Die abgeschöpften Beträge würden der Staatskasse zufließen.

Gleichzeitig betonte der Wirtschafts­minister, dass eine solche Gesetzes­änderung zwar in Zukunft helfen werde – allerdings nicht kurzfristig. „Und sie zeigt einigen Markt­teilnehmern schon jetzt, dass der Staat es nicht einfach hinnimmt, wenn gegen die Idee von fairem Wettbewerb verstoßen wird“, sagte er.

RND/jw

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