Nach Einschränkung der Pressefreiheit: ARD und ZDF setzen Berichterstattung aus Moskau aus
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ARD und ZDF stoppen Berichterstattung aus Moskauer Studios.
© Quelle: dpa
Die großen deutschen Fernsehsender berichten nicht mehr aus Studios in Moskau über Russland. „ARD und ZDF prüfen die Folgen des am Freitag verabschiedeten Gesetzes und setzen die Berichterstattung aus ihren Moskauer Studios erst einmal aus“, erklärte eine Sprecherin des WDR gegenüber mehreren Medien. Der WDR betreibt das Studio in Moskau für die ARD-Sendergruppe.
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„ARD und ZDF prüfen die Folgen des am Freitag verabschiedeten Gesetzes“, hieß es in der Stellungnahme. In Zukunft wollen ARD und ZDF von anderen Standorten über das Geschehen in Russland und der Ukraine informieren, heißt es weiter.
Am Abend hatten auch andere internationale Medien ihre Berichterstattung aus Russland eingestellt. Die US-Sender CNN und CBS News gaben bekannt, ihren Sendebetrieb in dem Land zu stoppen. Die Nachrichtenagentur Bloomberg und die britische BBC setzten ihre Berichterstattung aus Russland ebenfalls aus.
Kremlchef Wladimir Putin unterzeichnete am Freitagabend ein von beiden Parlamentskammern verabschiedetes Gesetz, das die Weitergabe von „falschen“ Berichten zur Straftat macht. Zudem blockierte die russische Medienaufsicht die Internetseiten der Deutschen Welle und der BBC sowie von Voice of America, Radio Free Europe/Radio Liberty und der lettischen Website Medusa, wie die staatliche Nachrichtenagentur Ria Nowosti meldete. Nach Facebook wurde überdies der Zugang zu Twitter gesperrt.
Die russische Regierung hat Berichte über Rückschläge für das eigene Militär oder die Zahl getöteter Zivilisten und gefallener russischer Soldaten in der Ukraine bereits mehrfach als „Fake News“ abgestempelt. In russischen Staatsmedien ist auch nicht von einem Krieg oder einer Invasion die Rede, sondern von einer „Militäroperation“.
Haftstrafen von bis zu drei Jahren sowie Geldbußen sind vorgesehen, wenn man Nachrichten über das Militär verbreitet, die der Kreml als falsch ansieht. Die Höchststrafe von 15 Jahren sei in jenen Fällen möglich, in denen die Verbreitung dieser Berichte schwerwiegende Folgen habe, hieß es.
RND/AP/scs