Pläne für UN-Tribunal gegen Kriegsverbrecher werden konkreter
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António Guterres, Generalsekretär der Vereinten Nationen, steht vor dem Logo der UN.
© Quelle: Cyril Zingaro/KEYSTONE/dpa/Archivbild
Bei den Vereinten Nationen in New York kursiert ein Resolutionsentwurf für ein Nürnberger Tribunal, berichtet die britische Zeitung „The Guardian“. Ziel ist es, die russische Führung für Aggressionsverbrechen in der Ukraine zur Rechenschaft zu ziehen. Das Blatt berichtet von ersten Anzeichen dafür, dass vor allem die Lobbyarbeit des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj dazu geführt hat, den anfänglichen Widerstand der USA gegen einen solchen Vorschlag aufzuweichen.
Das ist etwas, das Präsident Selenskyj sehr am Herzen liegt. Das ist etwas, was die Ukraine will, und ich denke, das wird viel Gewicht haben.
Beth Van Schaack,
UN-Botschafterin der USA für globale Strafjustiz
Beth Van Schaack, US-Botschafterin für globale Strafjustiz bei den Vereinten Nationen, sagte jüngst: „Das ist etwas, das Präsident Selenskyj sehr am Herzen liegt. Das ist etwas, was die Ukraine will, und ich denke, das wird viel Gewicht haben. Die Frage ist, werden sie die Stimmen bei der Generalversammlung haben?“ Und fügte hinzu: „Bisher haben sich alle Resolutionen (der Generalversammlung) zur Ukraine durchgesetzt. Die Zahlen waren ziemlich stark.“
Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat bereits mit der Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine begonnen. Die ukrainische Regierung argumentiert jedoch, dass der IStGH zwar Personen vor Gericht stellen kann, die wegen einzelner Kriegsverbrechen angeklagt sind. Nicht aber die Kremlführung, der zum Beispiel das Kriegsverbrechen „Führen eines Angriffskriegs“ vorgeworfen wird, weil Russland das Statut des Strafgerichts nicht unterzeichnet hat.
Laut Van Schaack hätten die USA keine feste Position ein Sondertribunal betreffend. Sie halte es jedoch grundsätzlich für sinnvoll, Prozesse gegen Russen, denen Kriegsverbrechen vorgeworfen werden, auch in deren Abwesenheit abzuhalten, selbst wenn keine Möglichkeit einer Auslieferung bestehe.
RND/stu