Prekäre Arbeitsbedingungen: Spargel ist ungesund – zumindest für die Erntehelfer
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Eine Saisonarbeitskraft arbeitet in Hessen bei der Spargelernte.
© Quelle: Andreas Arnold/dpa/Archivbild
Wer als Angestellter weniger als 5550 Euro im Monat verdient, ist automatisch Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und damit Teil einer Solidargemeinschaft, die nicht zuletzt die gesundheitlichen Folgen der Arbeit selbst auffangen soll. Die gesetzliche Grundlage dafür hatte die Arbeiterbewegung bereits 1883 dem damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck abgetrotzt. Und schon damals übernahmen die Arbeitgeber ein Drittel der Kosten.
Heute sind fast 90 Prozent der Menschen in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Kasse. Und doch gibt es Gruppen, denen der Versicherungsschutz vorenthalten wird, obwohl sie hier leben, arbeiten und zum gesellschaftlichen Wohlstand beitragen: Es geht um Saisonkräfte, die zu uns kommen, wenn die Felder voller Erdbeeren hängen oder die Hotels ausgebucht sind. Sie nehmen weite Wege auf sich, schuften im Akkord und wohnen in beengten Unterkünften, meist weit weg von der nächsten Stadt.
Viele Erntehelfer ohne Krankenversicherung
Und als wenn das nicht genug Entbehrung wären, haben sie in vielen Fällen nicht mal eine Krankenversicherung. Wer weniger als drei Monate bleibt, ist nicht krankenversicherungspflichtig. Private Erntehelferpolicen werden von Gewerkschaftern als unzureichend kritisiert. Wer auf den Feldern krank wird, bleibt schlimmstenfalls auf einem Teil der Kosten sitzen – oder muss nach Hause fahren.
Die Ampel hatte versprochen, das zu ändern. Aber eilig hat sie es nicht. Denn ausländische Erntehelfer können keine Politiker abwählen, die sich nicht für sie interessieren. So können auch in diesem Jahr Spargel oder Erdbeeren auf unseren Tellern landen, die von Arbeitern mit unzureichendem Gesundheitsschutz geerntet worden sind. Guten Appetit!