Kommentar

Putin gehört vor ein Kriegsverbrechertribunal

Der russische Präsident Wladimir Putin.

Der russische Präsident Wladimir Putin.

Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann hat recht, wenn er die massiven russischen Angriffe auf die zivile Infrastruktur als „schlimmes Kriegsverbrechen“ brandmarkt. Der russische Präsident Wladimir Putin terrorisiert die Zivilbevölkerung in der Ukraine, die sich ihm partout nicht unterwerfen möchte, und setzt Kälte als Waffe ein.

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Sein zynisches Kalkül: Entweder erfrieren die Menschen im Winter in ihren ungeheizten Wohnungen, oder sie fliehen massenhaft in die EU. Zehntausende Kriegsverbrechen der russischen Invasoren haben die ukrainischen Behörden bereits registriert, und die Zahl steigt mit jedem Tag. Kaum ein befreiter Ort in der Ukraine, aus dem nach der Vertreibung der russischen Truppen keine Gräueltaten bekannt werden – wie zuletzt aus der Stadt Cherson.

Führungsebene muss zur Rechenschaft gezogen werden

Jedes dieser Kriegsverbrechen hat seinen Ursprung im Überfall Russlands auf die Ukraine. Ein Überfall, der auf einen einzigen Mann zurückgeht: Wladimir Putin. Jeder russische Soldat, der in der Ukraine gefoltert, vergewaltigt oder gemordet hat, muss zur Rechenschaft gezogen werden.

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Das gilt aber ebenso für die Führungsebene, die für den Krieg verantwortlich ist. Buschmann sagte nach dem Treffen mit seinen G7-Kollegen in Berlin, in diesem Punkt habe große Einigkeit geherrscht. In letzter Konsequenz muss das heißen, dass Putin vor ein Kriegsverbrechertribunal gehört. Solange das praktisch unmöglich ist, müssen zumindest Beweise gegen ihn gesammelt werden.

Wir dürfen uns nichts vormachen: Putins Krieg – den Außenministerin Annalena Baerbock beim Treffen mit ihren Kollegen aus Nato-Staaten richtigerweise als „Bruch der Zivilisation“ bezeichnet – gilt nicht nur der Ukraine, sondern dem Westen insgesamt. Es ist in daher unser aller Interesse, dass Putin scheitert. Die Ukraine braucht jede Unterstützung, die wir ihr liefern können.

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